Ab sofort dürfen Frisöre, hier im Salon "Style Event", nur noch Kunden mit einem aktuellen negativen Schnelltest bedienen. Foto: Lutz

Im Salon "Style Event" und wohl auch bei den anderen Blumberger Friseursalons geht fast laufend das Telefon. Bei den Frisören in Baden-Württemberg gilt seit Montag, 19. April, eine neue Regelung: Bedient werden dürfen jetzt nur noch Kunden, die einen negativen Covid-19-Schnelltest vorlegen können.

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Blumberg - Dieser Test darf nicht selbst gemacht werden, schildert Franziska Taubenmann vom Salon "Style Event" in Blumberg. Der Test muss entweder aus dem Testzentrum sein, von einem Arzt oder von anderem medizinischen Personal. Er darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss Stempel und Unterschrift enthalten.

Sie hätten schon vorige Woche viele Anfragen von Kunden erhalten, als die Landesregierung dies zunächst in den Raum gestellt hatte. Die Kunden seien verunsichert, doch am Anfang hätten auch sie im Salon noch nicht Bescheid gewusst, da sie noch keine offiziellen Informationen gehabt hätten.

Info kommt Sonntagvormittag

Die Zeit ging ins Land, erst am Samstagnacht habe die Landesregierung dann die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Am Sonntagvormittag, also gerade einen Tag, bevor manche Frisöre wieder öffnen, habe die Handwerkskammer Konstanz die Frisöre informiert. Franziska Taubenmann hat sich am Montag umgehend bei mehreren Stellen informiert. Fest stehe bisher nur, dass vom Kunden selbst gemachte Tests nicht zählen.

Noch keine Information hatte Franziska Taubenmann am Montagfrüh auch darüber, ob die Schnelltest-Regelung des Landes auch Kunden betrifft, die bereits komplett durchgeimpft sind. Und wie es sich bei Kunden verhält, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben.

Im Verlauf des Tages erhielt Taubemann die Information, dass vollständig Geimpfte und Genesene, deren Infektion höchstens sechs Monate zurückliegt, ohne Test zum Friseur gehen dürfen.