Parkende Autos auf dem Gehweg oder auf der Straße wie hier in der Lahrgasse sind dem Gemeinderat ein Dorn im Auge. Um die Situation zu verbessern, ist ein Vollzugsdienst im Gespräch. Foto: Bohnert-Seidel

Friesenheim - Wer in Friesenheim falsch parkt, die Ruhe stört oder die Straße verschmutzt, dem könnte künftig ein Gemeindevollzugsdienst auf die Pelle rücken. Dafür diskutiert der Rat drei mögliche Varianten.

Die Gemeinde denkt immer lauter über die Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes nach. Vor allem Falschparker sind den Friesenheimern ein Dorn im Auge. Bislang zeigt die Gemeinde diese beim Landratsamt an und informiert die Parksünder mittels eines Zettels an der Windschutzscheibe über ihr Vergehen. Ein Vollzugsdienst könnte eigenständig Verwarnungen aussprechen, die Bußgelder würden bei der Gemeinde bleiben. Der Rat diskutierte drei Varianten, gegen Parksünder künftig effektiver vorzugehen.

Variante A verzichtet auf einen Vollzugsdienst und sieht stattdessen eine Erweiterung der bisher etablierten Parkraumüberwachung von acht Stunden monatlich auf 28 Stunden vor. Unterstützt wird diese über eine Änderung am Bußgeldkatalog mit höheren Strafen für das Parken auf Geh- und Radwegen, erläuterte Hauptamtsleiterin Anja Reichert. Dies soll zu einer Änderung im Parkverhalten führen. Zudem soll es eine Auswertung geben, ob der neue Bußgeldkatalog Wirkung zeigt.

Variante B ist die Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes in Teilzeit für die reine Parkraumüberwachung. Hinzu kämen die Einrichtung eines Büros sowie eine Uniform und ein Fahrzeug. Eine Ortspolizeibehörde könnte Vollzugsaufgaben übernehmen und Verwarnungen eigenständig aussprechen.

Variante C beschreibt die Einrichtung eines Vollzugsdiensts in Vollzeit für die Parkraumüberwachung sowie für weitere Aufgaben, darunter die Überprüfung von Ruhestörungen und von ordnungsrechtlichen Vorgaben in Gaststätten. Diese Aufgabe ließe sich auch interkommunal, aufgeteilt auf zwei Stellen mit einer Nachbargemeinde, einrichten.

Bürgermeister Erik Weide tendiert zur Variante B: "Macht es ordentlich und kein Wischiwaschi", sagte er. Auch Ewald Schaubrenner und Julius Hass (beide CDU) begrüßten die Variante mit einem uniformierten Dienst. "Die Professionalität über eine Uniform ist notwendig", sagte auch Joseph Hugelmann, GLU, der zudem eine Zusammenarbeit mit umliegenden Gemeinden vorschlug, um noch mehr Wirkung zu erzielen.

Markus Rottler, SPD, und Andreas Bix, FW, vermuteten, dass eine Teilzeitstelle nicht ausreichen wird. "Ein Gemeindevollzugsdienst bedarf mindestens drei bis vier Personen auf einer 200-Prozent-Stelle. Das würde die Kosten immens in die Höhe treiben", gab Bix zu Bedenken. Für ihn habe Variante A "durchaus Charme". Fred Kletzin, SPD, schlug vor, zunächst auf Variante A zu setzen und zu überprüfen, ob sie Wirkung zeigt. "Hat es gewirkt, dann gut. Ansonsten gehen wir in die nächste Variante", so Ketzin.

Bevor es im Gemeinderat zum endgültigen Beschluss über den Gemeindevollzugsdienst kommen wird, werden die Ortschaftsräte in den kommenden Wochen gehört.

Das kostet's

Variante A würde die Gemeinde 5.400 Euro pro Jahr kosten, kalkulierte der Rat. Die Verwarnungsgelder gehen ans Landratsamt. Bei Variante B geht die Gemeinde von 2.000 Euro Verwarnungsgeldern pro Jahr aus. Damit ließe sich eine 50-Prozent-Stelle mit 27 .800 Euro Kosten finanzieren, bei der Gemeinde verblieben 10 .200 Euro Einnahmen über Bußgeldbescheide. Variante C kostet etwa 60. 000 Euro an Personal. Die Gemeinde würde 21 800 Euro drauflegen.