Für Grabsteine der neuen Bestattungsform Grünflächen-Wahlgräber gelten jetzt die gleichen Bedingungen wie für Urnenerdgräber. Dadurch muss die Friedhofsatzung geändert werden.
In der Sitzung des Gemeinderats berichtete Bürgermeister Bernd Heinzelmann von der ersten Belegung eines Grünflächen-Wahlgrabs im vergangenen Januar, die zuvor im oberen Teil des Friedhofs Schenkenzell neu angelegt wurden.