Abfälle: Landreis informiert zu Abfuhr /Regeln werden nicht immer eingehalten

Freudenstadt. Was ist Sperrmüll und was nicht? Darüber informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Der Grund: Einigen scheint das nicht so ganz klar zu sein.

In dieser Woche findet die Sperrmüllabfuhr in Freudenstadt statt. Abgefahren werden dabei ausschließlich Sperrmüll und Möbelholz. Der Blick in die Straßen zeige jedoch, dass diese Regelung längst nicht immer eingehalten wird, so das Landratsamt. So würden derzeit auch Müllsäcke, Kartonagen, Baustellenabfälle, Holz aus Gärten und Elektroschrott an den Straßenrand gestellt, was kein Sperrmüll ist.

In diesem Zusammenhang weist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises darauf hin, dass alles, was nicht zum Sperrmüll oder Möbelholz zählt, von den Sammelfahrzeugen nicht mitgenommen wird. Zudem seien Sperrmüll und Möbelholz getrennt bereitzustellen.

Zum Sperrmüll gehört nur Abfall, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung so sperrig ist, dass er nicht in einen 60-Liter Restmüllbehälter hineinpasst. Elektro- und Elektronikschrott wie auch Metallschrott sind kein Sperrmüll, da diese Gegenstände recycelt werden. Auch Baustellenabfälle und Abfälle aus Renovierungen gehören nicht zum Sperrmüll. "Die Verursacher des unsachgemäß bereitgestellten Abfalls werden aufgefordert, diesen unverzüglich von den Straßenrändern zu entfernen", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Soweit es sich um Restmüll oder Holz handele, kann dieser bei den Entsorgungsstationen Bengelbruck oder Rexingen gebührenpflichtig entsorgt werden. Für Restmüll können auch Restmüllsäcke bei den Bürgermeisterämtern erworben werden. Schrott, Elektro- und Elektronikschrott werden kostenlos auf den Entsorgungsanlagen und Recycling-Centern angenommen. Eine Ausnahme gibt es für Fernsehgeräte: diese werden nur bei den Entsorgungsanlagen angenommen.

Weitere Informationen: www.awb-fds.de