Fries am Eingang des Amtsgerichts Freudenstadt. Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: Betrugsprozess geht in die dritte Runde / Schlüssel per Post zurückgeschickt und Auto an Friedhof abgestellt

Freudenstadt. Am dritten Verhandlungstag am Amtsgericht Freudenstadt wegen Vorwürfen des Betrugs in fast 30 Fällen ging es um die Zeugenaussagen des ermittelnden Polizeibeamten und eines Finanzermittlers. Zwei Männer sind angeklagt, Vertragspartner im großen Stil in den Jahren 2015 und 2016 um mehr als 150000 Euro betrogen zu haben (wir berichteten). Das Verfahren gegen die mit ihnen in neun Fällen angeklagte Frau wurde abgetrennt.

Der ermittelnde Hauptkommissar vom Polizeipräsidium Freudenstadt berichtete von zehn Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeklagten. Fünf Objekte waren bei einer Durchsuchung gleichzeitig unter die Lupe genommen worden. Dabei ging es um insgesamt 130 geschädigte Personen oder Firmen mit einer Schadenshöhe von mehr als 150 000 Euro.

Die Taten standen im Zusammenhang mit einem Hausmeister-Service in Freudenstadt und früheren Taten, die von einer Werbeagentur in Chemnitz ausgingen. In einer ersten Vernehmung vor dem Polizeibeamten im Herbst 2015 sagte der Ehemann des Hauptangeklagten aus, dass er den Hausmeister-Service in Freudenstadt alleine geführt habe und sein heutiger Ehemann wegen eines damaligen Zerwürfnisses außen vor gewesen sei. Laut Geständnis des Hauptangeklagten war dieser für alles alleine verantwortlich.

Beweise liegen im Lager

Bei der Durchsuchung des Gewerbeobjekts sowie der Wohnungen aller drei Angeklagten wurden im Lager des Gewerbeobjekts zahlreiche Werkzeuge, Maschinen und Gegenstände gefunden, die sich teilweise konkret den vorgeworfenen Taten zuordnen ließen, wie beispielsweise Arbeitskleidung mit dem Firmenaufdruck des Hausmeister-Services.

Zunächst, so der Polizeibeamte, sagte der zweite Angeklagte aus, ab der dritten Vernehmung machte er jedoch keine weiteren Angaben mehr. Heraus kam, dass der Hauptangeklagte die Waren beschafft hatte und sein Mann nicht wusste, dass sie nicht bezahlt wurden. Im Ergebnis sei aber klar geworden, dass beide gemeinschaftlich agiert hätten.

Auf die Vorladungen der Polizei habe der Hauptangeklagte damals erbost reagiert und mit der Begründung, dass er unheilbar krank sei, abgesagt. Den Polizeihauptkommissar bezeichnete er als den "schlechtesten Ermittler Deutschlands". Außerdem hätte er, der Hauptangeklagte, alles alleine gemacht, um Geld auf die Seite zu schaffen, nicht zuletzt wegen seiner Drogensucht und seiner Luxus-Eskapaden.

Wer buchte den Privatjet?

Nicht ermittelbar war, wer für die Buchung eines Privatjets von Stuttgart nach Hamburg zum Preis von 11 000 Euro verantwortlich war. Zudem wurde ein Vertragspartner für ein Fahrzeugleasing, für das er gebürgt hatte, zu einer Zahlung über 40 000 Euro gegenüber der Leasingfirma verpflichtet, weshalb er anschließend Insolvenz anmelden musste.

Die Angeklagten hatten die Schlüssel des Autos per Post zurückgeschickt und das Fahrzeug irgendwo im Kreis Freudenstadt bei einem Friedhof abgestellt, wo es irgendwann gefunden wurde.

Der Finanzermittler, ein ehemaliger Polizeibeamter, sollte nach dem Vermögen der drei Angeklagten suchen. Die drei hatten bei nahezu 20 Banken verschiedene Konten. Die meisten Transaktionen mit Beträgen bis weit über 90 000 Euro wurden über Pay- Center abgewickelt. Dabei wurden auch Konten auf Namen von Familienangehörigen der angeklagten Frau benutzt. Der Finanzermittler fand auch heraus, dass einige Banken Konten und auch Kreditkartenkonten blockiert oder gekündigt hatten. Bei allen drei Angeklagten wurden mehrfach Einträge im Schuldnerverzeichnis entdeckt, die darauf hinwiesen, dass eine Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen war.

Verfahren aufgesplittet

Am Ende des dritten Verhandlungstags stellte der Staatsanwalt den Antrag, das Verfahren gegen die Frau von dem restlichen Verfahren abzutrennen. Sie wird sich innerhalb der nächsten drei Wochen wegen der Bestellung eines Betts im Wert von rund 160 Euro und eines Abonnements für eine Frauenzeitschrift sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einer separaten Verhandlung verantworten müssen.