Die Spielhallen in der Innenstadt haben Bestandsschutz. Weitere will die Stadt nicht zulassen. Foto: Breitenreuter

Stadt will im Kerngebiet keine weitere Spielhallen zulassen. Standort an Bacherkreuzung.

Freudenstadt - Vermehrte Anfragen von Spielhallenbetreibern sind der Grund, warum die Stadt Freudenstadt die Ansiedlung solcher Vergnügungsstätten steuern will. Der Gemeinderat beschloss dazu ein Vergnügungsstättenkonzept.

Zurzeit schwappt eine Welle von Anfragen zur Errichtung von Spiel- und Automatenhallen nicht nur über die Stadt Freudenstadt. Auch in anderen Städten und Gemeinden werden die Verwaltungen vermehrt mit diesen Anfragen konfrontiert. Da diese Vergnügungsstätten für den Stadtorganismus nicht gerade von Vorteil seien, wolle man die Entwicklung steuern, erläuterte Bürgermeister Gerhard Link im Gemeinderat. Die rechtliche Seite dazu verdeutlichte Christoph Gerber vom Bauverwaltungs- und Umweltschutzamt.

Spiellokale genießen Bestandsschutz

Bewerkstelligen will die Stadt die Steuerung der Ansiedlung von neuen Spiel- und Automatenhallen durch ein Vergnügungs- stättenkonzept und durch entsprechende Regelungen in Bebauungsplänen. Die städtebauliche Seite erklärte Bauamtsleiter Rudolf Müller. Er hob hervor, dass die drei bestehenden Spiellokale in der Innenstadt Bestandsschutz genießen. Darüber hinaus will die Stadt auch keine zulassen, obwohl es laut Müller Anfragen unter anderem für die Bereiche Stuttgarter Straße stadtauswärts, für einen Gewerbebereich an der Ziegeleistraße und für die ehemalige Diskothek Opera gegeben habe.

Doch die Stadt kann mittels Planungsrecht die Ansiedlung von Spielhallen nicht nur verbieten. Sie muss auch ein Gebiet ausweisen, in dem solche Betriebe zulässig sind. "Wir können es steuern, aber nicht völlig ausschließen", betonte Bürgermeister Gerhard Link. Aus diesem Grund hatte die Stadtverwaltung drei mögliche Positivstandorte geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass sich wohl am besten ein Bereich des Gewerbegebiets am Bacherkreuz eignet, wo sich bisher ein Bürogebäude (die ehemalige Bacher-Villa) und das McDonalds-Restaurant befinden.

Das Grundstück, so Bauamtsleiter Müller, sei verkehrstechnisch gut angebunden und im Besitz der Stadt, die somit schon allein über den Kaufvertrag die Nutzung der Fläche steuern könne. Durch die Ausweisung dieser Positivfläche könne man dann auch andere Bebauungspläne ändern, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu verhinden.

Der Gemeinderat war mit der Vorgehensweise der Stadt einig und beschloss einstimmig das Vergnügungsstättenkonzept. Zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung gab es für die Ausweisung der Teilfläche des Gewerbegebiets am Bacherkreuz als Fläche für Vergnügungsstätten. Bedenken äußerte Stadträtin Elisabeth Gebele (Bürgeraktion). Sie sah gerade durch die Nähe des Restaurants McDonalds, das besonders junge Menschen anziehe, massive Konflikte mit dem Jugendschutz.

Durchgewunken wurden vom Gemeinderat vier Bebauungsplanverfahren, die notwendig sind, um die Steuerung der Ansieldung von Vergnügungsstätten auf den Weg zu bringen. Dies war jedoch laut Rudolf Müller nur die erste Tranche. Weitere Verfahren in Freudenstadt und den Stadtteilen werden folgen.