Mit der Faust hat der Angeklagte abgeblich auf einen Polizisten eigeschlagen. (Symbolfoto) Foto: Bits and Splits – stock.adobe.com

Psychisch erkrankter Mann vor Gericht. Staatsanwaltschaft legt ihm verschiedene Delikte zur Last.

Freudenstadt/Rottweil - Insgesamt 14 Zeugen sagten an den ersten beiden Verhandlungstagen am Montag und Dienstag im Prozess gegen einen 32-jährigen psychisch Erkrankten vor dem Landgericht in Rottweil aus.

Die Tatzeitpunkte der einzelnen Delikte liegen zwischen April 2018 und Oktober 2019. Von April bis Juni 2018 habe der Beschuldigte ungefragt pornografische Aufnahmen von sich an drei Frauen über soziale Medien geschickt, so der Vorwurf. Die Frauen hatte er während einer früheren Ausbildung kennengelernt. Zwei von ihnen hatten 2014 bereits ähnliche Bilder erhalten, wofür der Beschuldigte damals zu einer Geld- und einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Mann greift Polizisten an

Die drei Frauen berichteten im Zeugenstand, dass sie sich während der Ausbildung gut mit dem Beschuldigten verstanden hätten und ihm damals keine schwere Erkrankung anzusehen war, auch wenn er bereits erwähnte, dass er Stimmen in seinem Kopf hörte. Erst nachdem er die Ausbildung abbrach und dann 2014 erstmals Bilder von sich verschickte und das mit diesen Stimmen begründete, wurde deutlich, dass wirklich etwas mit ihm nicht stimmte, wie die Frauen angaben.

Im November 2018 griff der Beschuldigte einen Polizisten an. Dieser war mit drei Kollegen zur Wohnung des Mannes gekommen, nachdem sich die Nachbarn über Ruhestörung beschwert hatten. Der Beschuldigte soll so laut geschrien haben, dass er von der Straße aus zu hören war, wie die Polizisten aussagten. Die Beamten erkannten gleich nach der Ankunft, dass der Mann in einem psychischen Ausnahmezustand war. Als einer der Beamten den Krankenwagen rufen wollte, schlug der Beschuldigte mit der Faust auf seinen Kopf, wodurch der Polizist eine Gehirnerschütterung erlitten haben soll.

Normale Kommunikation war nicht möglich

Nachdem der Mann festgenommen wurde, beleidigte er die Beamten und schrie lautstark herum. Er befand sich "in einem Zustand, der auf seine Erkrankung zurückzuführen ist", vermutete einer der Polizisten. Er habe dabei unter anderem von Außerirdischen und Mondraketen geredet. "Normale Kommunikation war so gut wie nicht möglich", so ein anderer Beamter.

Von Januar bis September 2019 soll der Beschuldigte mehrere Vergehen gegen seine Mutter begangen haben. Er soll sie um Geld erpresst haben, sei einmal in ihre Wohnung eingebrochen um Geld zu stehlen und habe sie einmal geschlagen, weil sie ihn nicht zu einem Schnellrestaurant fahren wollte. Die Mutter erlitt dabei eine Schädelprellung. Außerdem habe er sich unerlaubt ihrer Wohnung genähert, was ihm durch eine einstweilige Verfügung untersagt war.

Verhalten durch neue Medikamente verbessert

Im Oktober 2019 soll der Beschuldigte in einem Supermarkt unvermittelt einem anderen Mann mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Auch hier habe sich seine psychische Erkrankung gezeigt. Geschädigter und Polizei gaben an, dass er unter anderem behauptet habe, der Sohn Gottes oder amerikanischer Soldat in ziviler Mission zu sein. Auf der anschließenden Fahrt im Krankenwagen habe er einen Polizisten getreten sowie diesen und die Notfallsanitäterin beleidigt.

Im Hinblick auf den psychischen Zustand des Mannes zeigte sich seine Mutter hoffnungsvoll. Durch neue Medikation habe sich sein Verhalten in den letzten Wochen gebessert. Dies sagte später auch sein gesetzlicher Betreuer aus. Seit er sich in der forensischen Psychiatrie befinde, mache er Fortschritte. Er soll nun wesentlich seltener Stimmen hören. Die Kommunikation sei mit ihm wieder möglich und er verhalte sich weitestgehend friedlich. Die Rückmeldungen aus der Psychiatrie seien bisher positiv. Aber "die Unterbringung in einer stationären Einrichtung ist zwingend ein Muss", sagte er über den Mann aus.

Der Beschuldigte, der an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie sowie an einer Drogen- und Alkoholsucht leidet, war während den Taten aufgrund seiner Erkrankung wohl schuldunfähig. Aufgrund der Gefahr, die von ihm ausgehe, fordert die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Für das Sicherungsverfahren, das vor der Ersten großen Hilfskammer verhandelt wird, sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.