Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. (Symbolbild) Foto: dpa

43-Jähriger gesteht Angriff auf Frau. Amtsgericht fordert psychiatrisches Gutachten.

Freudenstadt - Ein 43-Jähriger soll seine Frau krankenhausreif geprügelt haben. Nun wird ein psychiatrisches Gutachten seine Schuldfähigkeit klären.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe in der Verhandlung am Amtsgericht Freudenstadt zunächst. Laut Anklage verschaffte sich der Angeklagte am Geburtstag seine Ehefrau im März Zutritt zu ihrer Wohnung – unter dem Vorwand, eine Schmerztablette zu holen. Dann sei die Situation eskaliert. Er habe seiner Frau von hinten getreten, woraufhin sie zu Boden gegangen sei. Er habe sie mit den Fäusten geschlagen und an den Kopf getreten, bis sie bewusstlos gewesen sei. Dabei habe er Sicherheitsschuhe getragen.

Die Frau habe Hämatome und Prellungen am ganzen Körper davongetragen und drei Tage im Krankenhaus verbracht. Auch heute noch leide sie unter Schmerzen.

Der 43-Jährige bestritt, seine Frau verletzt zu haben, in der Wohnung sei er aber gewesen. Auch als dem Mann Fotos von seiner misshandelten Frau gezeigt wurden, behauptete er, dass er das nicht gemacht habe, und, dass sie so nicht ausgesehen habe, als er gegangen sei. Zigfach beteuerte der Angeklagte seine Liebe zu seiner Frau und den drei Kindern und sprach sich gegen eine Scheidung und für die Fortsetzung eines gemeinsamen Lebens aus.

Er habe inzwischen eine Wohnung für sie im Raum Ludwigsburg gefunden. Dort wolle er im Frühjahr auch eine neue Arbeit aufnehmen, nachdem sein Arbeitsvertrag als Gärtner im Kreis Freudenstadt ausgelaufen sei.

Aggressivität kein Einzelfall

Die 42-jährige Ehefrau schilderte das Geschehen, bei dem ihr der Angeklagte Tritte und Schläge verpasst und auch Haare ausgerissen habe. In der Wohnung sei zudem eine Glastür zu Bruch gegangen. Ihr Noch-Ehemann habe zur Tatzeit "nicht wie sonst" gewirkt. Er habe veränderte Augen gehabt und den Eindruck erweckt, als stehe er unter Druck. Sie habe keine Chance gehabt, sich gegen ihn zu wehren. Die Aggressivität des Mannes sei kein Einzelfall gewesen, es habe in der Vergangenheit schon öfter Situationen gegeben, in denen er sie attackiert habe.

Deshalb sei ihm auch schon ein Platzverweis ausgesprochen worden, und aus diesem Grund lebe das Ehepaar nicht mehr unter einem Dach. Eigentlich sei er ein netter Mensch, aber ihm sei nicht immer bewusst, was er tue. Deshalb sollte er in eine psychiatrische Klinik.

Auch die 18-jährige Tochter sagte zum Vorfall und über den Mann aus. Demnach habe es bereits zuvor schlimme Ereignisse gegeben, aber der am Geburtstag ihrer Mutter sei wohl der schlimmste von allen.

Nach dieser Aussage gestand der Angeklagte nach kurzer Besprechung mit seinem Verteidiger die Tat und behauptete, dass er nicht mehr wisse, ob er geschlagen oder getreten habe und versprach, dass er so etwa nie wieder tun würde. Seine Frau habe ihm gesagt, dass sie ihn nicht mehr sehen wolle, weil er ein schlechter Mensch sei.

Das, so Amtsgerichtsdirektor Rainer Graf-Frank, rechtfertige jedoch nicht, dass der Mann seine Frau krankenhausreif schlage.

Schuldfähigkeit muss geklärt werden

Auf die Aussagen von drei weiteren Zeugen verzichtete das Gericht nach dem Geständnis. Unterm Strich werde der Angeklagte, so der Richter, mit einer Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen müssen. Außerdem habe der Mann bis fast zuletzt gelogen.

Nun muss die Frage der Schuldfähigkeit geklärt werden. Dafür verlangte das Gericht ein psychiatrisches Gutachten durch einen Sachverständigen.

Die Hauptverhandlung wurde dafür ausgesetzt.