Auf den Hauptverkehrsstraßen in der Stadtmitte von Freudenstadt gilt jetzt Tempo 30. In Richtung Murgtal (grüne Strecke) ist die Regelung auf nachts beschränkt. Karte: Stadtverwaltung Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Geschwindigkeitsbeschränkung auch auf Durchgangsstraßen in der Innenstadt / Die Schilder stehen

Gas weg heißt es ab sofort für die Autofahrer in der Innenstadt von Freudenstadt. Auf den meisten Durchgangsstraßen gilt jetzt Tempo 30. Dafür wurden rund 30 Schilder aufgestellt.

Freudenstadt. Die Randstraßen in der Innenstadt von Freudenstadt sind schon seit einigen Jahren Tempo-30-Zonen. Dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Hauptdurchgangsstraßen ebenso kommt, deutete sich bereits seit einigen Jahren an. Von der Bürgeraktion im Freudenstädter Gemeinderat immer wieder gefordert, gab die Lärmaktionsplanung letztlich den Ausschlag dazu.

Nach der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde die Stadt verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Auf der Grundlage der Lärmkarten der Landesanstalt für Umwelt fertigte ein Ingenieurbüro eine Lärmkartierung, aus der die besonders betroffenen Straßenabschnitte in Freudenstadt hervorgingen.

Bereits 2016 wurde die Kartierung im Gemeinderat erläutert, und schon damals wurde als mögliche Maßnahme, um den Lärm für die Anwohner zu reduzieren, eine Geschwindigkeitsbegrenzung genannt. Freudenstadt folgt jetzt mit Verspätung anderen Kommunen wie Baiersbronn und Horb. Das liegt aber auch an der umfangreichen Straßensanierung in der Innenstadt, die immer noch nicht abgeschlossen ist. Doch jetzt stehen die Schilder, und Geschwindigkeitskontrollen lassen vermutlich nicht mehr lange auf sich warten. Die Anordnung für die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer gebe es schon länger, erläuterte Christoph Gerber, Leiter des Baurechts- und Ordnungsamts. Die Schilder seien jedoch erst jetzt in Abstimmung mit der neuen Beschilderung an den sanierten Straßen in der Stadt aufgestellt worden.

Die Hinweisschilder auf die neue innerörtliche Geschwindigkeit stehen jeweils am Beginn der Abschnitte und auch an allen wichtigen Einmündungen, damit die Autofahrer nicht vergessen, das Gas wegzunehmen.

Lückenschluss auf dem Marktplatz

Wie Christoph Gerber weiter erläuterte, braucht es für die Reduzierung der Geschwindigkeit gewisse Auslösungswerte. Diese liegen vor allem an schützenwerter Wohnbebauung. Aus diesem Grund wäre für den Marktplatz mit seiner vergleichsweise geringen Bebauung gar keine Beschränkung notwendig gewesen. Damit aber nicht alle paar Meter eine andere Geschwindigkeit in der Innenstadt beachtet werden muss, seien die Straßen über den Marktplatz als Lückenschluss in die Geschwindigkeitsbeschränkung einbezogen worden, so Gerber. Die Kosten für die Schilder trägt übrigens der Straßenbaulastträger, sprich in der Ringstraße die Stadt Freudenstadt und im Bereich der Bundesstraßen die Bundesstraßenbauverwaltung.

Durch die neuen Geschwindigkeitsregelungen heißt es jetzt für die Autofahrer, genau aufzupassen, denn auf manchen Abschnitten sind nach wie vor 50 Stundenkilometer erlaubt. So darf auf der Ringstraße ab der Einmündung der Dammstraße entlang des Stadtbahnhofs kurz vor dem Zebrastreifen und dem Kreisverkehr und weiter bis zur Hirschkopfstraße wieder Gas gegeben werden. Auf der Martin-Luther-Straße gilt ab der Einmündung der Jakobstraße bis zum Kreisverkehr am Stadtbahnhof keine Beschränkung, ebenso auf der Hirschkopfstraße.

Auf folgenden Straßenabschnitten in der Freudenstädter Innenstadt gilt jetzt Tempo 30:

 Stuttgarter Straße ab der Einmündung der Ringstraße bis zum Marktplatz.

 Loßburger Straße und Straßburger Straße vom Marktplatz bis zur Rappenstraße.

 Murgtalstraße vom Marktplatz bis zur Gärtnerstraße. Weiter bis zum Ortsende nur nachts.

 Martin-Luther-Straße bis zur Einmündung Jakobstraße.

 Ringstraße ab Einmündung Stuttgarter Straße bis zur Einmündung Dammstraße.

 Auf dem Marktplatz sind die Durchgangsstraßen jetzt ebenfalls auf Tempo 30 begrenzt.