Rudolf Müller vom Amt für Stadtentwicklung in Freudenstadt, Thomas Kuntosch, Bauamtsleiter aus Baiersbronn, Gerhard Warth vom Bauamt Baiersbronn sowie Isabell Rühl und Norina Flietel von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (von links) informierten über die geplanten Sanierungsgebiete im Forbachtal. Foto: Braun Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Erste Informationsveranstaltung zu geplanten Sanierungsgebieten / Zuschüsse für Projekte

Die Ausweisung von Sanierungsgebieten für die Bereiche Christophstal und Friedrichstal soll es den dortigen Grundstücksbesitzer ermöglichen, für bestimmte Sanierungsprojekte Landeszuschüsse zu erhalten.

Freudenstadt/Baiersbronn. Nicht nur bei der Gartenschau im Jahr 2025, sondern auch bei der Sanierung von Christophstal und Friedrichstal wollen die Stadt Freudenstadt und die Gemeinde Baiersbronn eng zusammenarbeiten. Die beiden Ortsteile, die unter dem Oberbegriff Forbachtal zusammengefasst werden, sollen mit Hilfe von Fördergeldern zukunftsfähig gemacht werden.

In einer Auftaktveranstaltung in der Mehrzweckhalle in Friedrichstal wurden die ersten Schritte zur Ausweisung der beiden Sanierungsgebiete vorgestellt. Die Firma Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH wurde mit der Abwicklung beauftragt. Isabell Rühl und Norina Flietel stellten die geplante Vorgehensweise vor.

Grundlage für die Förderanträge

"Heute geht es um eine erste Vorstellung und die Möglichkeiten, die wir ihnen bieten ihr Eigentum zu sanieren", so Baiersbronns Bürgermeister Michael Ruf. Die aktuell laufenden vorbereitenden Untersuchungen würden die Grundlage für Förderanträge sein, das Untersuchungsgebiet werde abgegrenzt, könne aber später auch nochmals verkleinert oder vergrößert werden, erläuterte Norina Flietel. Insgesamt dienten die vorbereitenden Untersuchungen dem Nachweis der Notwendigkeit einer Sanierung.

"Wir möchten am Ende wissen, wer hier wohnt, wie er wohnt und was verbessert werden kann", so Flietel. Isabell Rühl erklärte anhand von einigen Beispielen in Freudenstadt und Baiersbronn, wie mit Hilfe von Fördermitteln bereits Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden. Gefördert werden könnten öffentliche und private Maßnahmen. Bei privaten Maßnahmen gebe es auch die Möglichkeit, einer erhöhten steuerlichen Abschreibung. Insgesamt könnten die Fördergelder über einen Zeitraum von rund zehn Jahren in Anspruch genommen werden, ergänzte Isabell Rühl.

Mit Hilfe von Klebepunkten konnten die Anwesenden die Stärken und Schwächen der jeweiligen Ortsteile markieren, die dann gesammelt und in einer kurzen Vorstellungsrunde besprochen wurden. Aus den Reihen der zahlreich erschienenen Bürger waren jedoch auch kritische Worte zu hören, denn je nach dem angewendeten Verfahren, wurden Nachteile durch die ausgewiesenen Sanierungskulissen befürchtet.

Ob es richtig sei, dass er in dem Förderzeitraum von zehn Jahren sein Haus nur mit Genehmigung der Stadt oder Gemeinde verkaufen kann, lautete eine kritische Nachfrage. Auch nach möglichen Ausgleichsbeträgen wurde gefragt, die nach einer Sanierung durch die Steigerung des Bodenwertes anfallen könnten.

"Bei den bisherigen Verfahren in Baiersbronn und Freudenstadt wurde immer das vereinfachte Verfahren gewählt, es kam also nicht zu Bodenwertsteigerungen, die im Nachhinein vom Eigentümer ausgeglichen werden mussten", beruhigte Freudenstadts Oberbürgermeister Julian Osswald. Der Bezirksbeiratsvorsitzende von Friedrichstal, Christoph Jäger, fragte, wie hoch die Wahrscheinlichkeit sei, dass ein klassisches oder vereinfachtes Verfahren angewendet wird. "Wenn wir in der Stadt das vereinfachte Verfahren durchsetzen konnten, warum soll es dann nicht im Forbachtal auch so gehen? Ich bin mir sicher, es wird keine Bodenwertsteigerung geben", wiederholte Julian Osswald. Welches Verfahren angewendet werde, würden letztlich die Gremien entscheiden. Zunächst würden aber umfangreiche Informationen benötigt.

Weitere Befragungen sollen folgen

"Sehen sie so ein Sanierungsgebiet als Chance. Private Maßnahmen können mit 20 bis 30 Prozent gefördert werden, und auch als Einwohner des Forbachtals können sie von öffentlichen Investitionen nur profitieren", betonte Julian Osswald. Es gebe keinen Zwang zur Sanierung. "Wir denken für das Forbachtal langfristig und wollen es zukunftsfähig machen, weit über die Gartenschau 2025 hinau.

Kritisch wurde auch nach dem Vermerk im Grundbuch gefragt, der bei Sanierungsgebieten Pflicht ist. "Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren?", fragte ein Bürger. "Sehen sie es als Vorteil. Ein Hauskäufer hätte zum Beispiel die Möglichkeit, innerhalb der zehn Jahre die Fördergelder noch zu beantragen", so der Oberbürgermeister.

In einem Fragebogen, der an die betroffenen Eigentümer bereits verschickt wurde, konnten erste Wünsche und Anregungen geäußert werden. Nun sollen weitere Befragungen und Bürgerworkshops innerhalb der vorbereitenden Untersuchungen folgen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderprogramme soll im Frühjahr 2020 fallen, teilten die Kommunen mit.

Weitere Informationen: www.freudenstadt.de und www.baiersbronn.de