Beim Gassigehen sollen Mensch und Hund auf den Wegen bleiben. Foto: Grosser Foto: Schwarzwälder Bote

Landwirtschaft: Behörden fordern zur Rücksichtnahme auf Bauern auf

Das Landwirtschaftsamt und das Veterinäramt des Landkreises Freudenstadt appellieren an die Einwohner, mehr Rücksicht und Respekt gegenüber Landwirten walten zu lassen.

Kreis Freudenstadt. Gerade in Zeiten von Corona nutzten viele Leute die Zwangspause zur Bewegung an der frischen Luft. Das sonnige Wetter zuletzt tue sein Übriges dazu, teilt das Landratsamt mit. Gleichzeitig verrichteten die Landwirte jetzt viele notwendige Feldarbeiten: Äcker bestellen, Aussaat, Düngung und Pflanzenschutz. Demnächst werde das Futter auf den Wiesen gemäht.

All diese Arbeiten dienten der Erzeugung von regionalen Nahrungsmitteln und seien nicht erst seit der Pandemie "systemrelevant". Es gebe daher deutlich mehr Begegnungen zwischen landwirtschaftlichen Maschinen und Freizeitsuchenden auf den Feldwegen.

Abstand zu Maschinen

Das Landwirtschaftsamt bittet Spaziergänger, Wanderer oder Radfahrer, insbesondere auf den Feldwegen rechtzeitig auf Abstand zu den teilweise sehr breiten Maschinen zu gehen. Den Landwirten sei es nicht möglich, große Strecken nur im Schritttempo zu fahren. Denn derzeit müsse ein großes Arbeitspensum geleistet werden. Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsmittelerzeugung verdienten "unser aller Respekt", so die Behörde weiter. Bauern und Gärtner sollten ihr Tagwerk in Ruhe verrichten könne, auch wenn es manchmal "riecht oder staubt".

Die Regeln, die für Mensch und Tier in landwirtschaftlich genutzten Bereichen gelten, sind laut Landratsamt Freudenstadt "eindeutig". Nach dem Landesnaturschutzgesetz gilt ein grundsätzliches Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit von März bis Anfang November. Es wachse Futter auf den Wiesen heran, auf den Äckern stünden neben Mais, Raps und Getreide frische Produkte wie Salat, Obst und Gemüse, die teils direkt vom Feld in den Hofladen oder den Lebensmittelmarkt kämen. Landwirtschaftliche und gartenbauliche Flächen sollten möglichst gar nicht betreten oder mit dem Rad befahren werden. Das gilt auch für Hunde , ergänzt das Veterinäramt. Deren "Hinterlassenschaften" seien vom Besitzer einzusammeln und mitzunehmen. Leider würden allzu oft volle Kotbeutel in der Landschaft entsorgt. Hundekot im Tierfutter stellt eine große Gefahr für die Nutztieren dar. Vor allem bei trächtigen Rindern könne dies zu Fehlgeburten führen. Auch Hundespielzeug, das auf Wiesen liegen bleibe, gehöre nicht in die Erntemaschine oder ins Futter. Gleichzeitig sollten auch Wildtiere und vor allem deren Jungtiere nicht aufgescheucht werden. Daher der dringende Appell an alle Hundehalter: auf den Wegen bleiben, die Tiere nicht auf Wiesen streunen und buddeln lassen.