Gesundheit: Kritik an "Digitalisierungseuphorie" / Kommunen sollen ihr Mitsprachrecht nutzen

Der Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes, den Politik und Wirtschaft derzeit fordern, ruft die Bürgerinitiativen Mobilfunk im Landkreis Freudenstadt auf den Plan.

Kreis Freudenstadt. Mit dem Thema befassten sich die Vertreter bei einem Treffen im Gasthof Waldgericht in Aach. Ihre Botschaft: Die neue Mobilfunkgeneration berge "erhebliche Gefahren". Als "höchst besorgniserregend" empfinden sie, dass 5G ohne gründliche Überprüfung gesundheitlicher Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ans Netz gehen soll.

In der Annahme, dass mit 5G sämtliche Funklöcher beseitigt, riesige Datenmengen befördert und das autonome Fahren ermöglicht werden könne, werde dies zusammen mit der "Digitalisierungseuphorie" als Wundermittel der Zukunft verkauft.

Jyrki Katainen, EU-Kommissar, habe verkündet, dass der Ausbau von 5G "entscheidend" für weltweite Wettbewerbsfähigkeit sei. "Das heißt, die Wettbewerbsfähigkeit steht im Vordergrund, und alles andere wie die Gesundheit und die gesellschaftlichen Auswirkungen werden ignoriert", so die Bürgerinitiativen.

Die EU pumpe mehr als 700 Millionen Euro in Projekte zur 5G-Entwicklung, aber nicht eines davon diene der Risikoforschung, geschweige denn, dass die Bürger gefragt werden, ob sie Produkte wie autonomes Fahren überhaupt wollten. Weitere Experten kämen zu dem Schluss, dass allein mit 5G die Funklöcher nicht behoben werden könnten. Jedoch sei ein Vielfaches an Funkzellen notwendig.

Mit Blick auf das Vorsorgeprinzip und einer Vielzahl selbst wirtschaftlicher Ungereimtheiten hätten mehr als 400 Mediziner und Naturwissenschaftler in einen Appell für einen Ausbaustopp der 5G-Technik gefordert.

Alterantive für Wittendorf

Leider sei auch im Landkreis Freudenstadt festzustellen, dass sich die Kommunen hinsichtlich des Mastenbaus sowie der Aufrüstung von Sendeanlagen viel zu wenig um Standortfragen und der Auswirkung der Mobilfunkstrahlen kümmerten. Sie hätten laut 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ein Mitspracherecht bei der Standortfestlegung von Sendemasten. In dieser Verordnung heiße es, dass besonders sensible Bereiche wie Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser nicht einer direkten Einstrahlung ausgesetzt werden sollen. "Um so bedauerlicher nehmen wir wahr, dass die Gemeinde Loßburg trotz Bürgerbegehren und Unterschriftensammlungen gegen den geplanten Masten in Wittendorf an dem vorgesehenen Standort festhalten will, obwohl von den Wittendorfern weitaus bessere Lösungsvorschläge eingebracht wurden", so Hans Lambacher.