Fridi Millers Klage gegen die Freiburger ­OB-Wahl vom Frühjahr wurde abgewiesen Foto: Eich

Die Justiz hat gesprochen: Keine OB-Wahlwiederholung in Freiburg.

Freiburg - Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage gegen die Freiburger OB-Wahl vom Frühjahr abgewiesen.

Dauerkandidatin Fridi Miller aus Sindelfingen hatte mit der Klage eine Wahlwiederholung angestrebt, da sie nicht als Kandidatin zugelassen wurde. Das Gericht entschied nun, dass die Klage ohnehin unzulässig war, da Miller aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht gerichtsfähig sei. Außerdem seien bei der Wahl keine Vorschriften verletzt worden.