Ermittler durchsuchten die Wohnungen von fünf Verdächtigen (Symbolbild). Foto: dpa/Daniel Vogl

Ermittler haben die Wohnungen von fünf mutmaßlichen Linksextremisten in Freiburg durchsucht. Sie werden verdächtigt, für eine verbotene linksradikale Internet-Plattform tätig gewesen zu sein.

Fünf mutmaßliche Betreiber einer längst verbotenen linksradikalen Internet-Plattform sollen die Vereinigung weiter aufrechterhalten haben – nun haben Ermittler am Mittwoch ihre Wohnungen in Freiburg durchsucht. Die Beschuldigten – vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 32 und 47 Jahren – stehen im Verdacht, weiter für die Plattform „Linksunten.indymedia“ tätig gewesen zu sein. So sollen sie das komplette Archiv der vom Bundesinnenministerium schon im August 2017 verbotenen Organisation im Internet wieder veröffentlicht und damit zugänglich gemacht haben. Das teilten das Landeskriminalamt Stuttgart und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Mittwoch mit.

Bei der Durchsuchungsaktion am Mittwoch seien unter anderem Handys, Laptops, USB-Sticks und andere Speichermedien sichergestellt worden. Diese würden nun ausgewertet – wie lange das dauere, sei offen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauerten an.

Auf der verbotenen Plattform sei zu Straftaten aufgerufen worden

Die Vereinigung „Linksunten.indymedia“ war im August 2017 vom Bundesinnenministerium nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten und aufgelöst worden. Auf der Plattform sei zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es damals zur Begründung. „Linksunten.Indymedia“ war vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland bezeichnet worden.

Anfang 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams - die gleichen Beschuldigten, deren Wohnungen nun durchsucht wurden - gegen das Verbot zurückgewiesen. Anfang dieses Jahres scheiterten die fünf auch mit Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie nicht zur Entscheidung angenommen.