Der Stiefvater von Alessio muss sich ab September vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Foto: Deckert

Dreijähriges Kind zu Tode geschlagen: Freiburger Staatsanwalt setzt zehn Verhandlungstage an. Mutter macht reinen Tisch.

Freiburg - Der 32 Jahre alte Stiefvater des dreijährigen Alessio aus Lenzkirch wird sich ab dem 15. September vor dem Freiburger Landgericht verantworten müssen: Die Anklage lautet auf Totschlag.

Der Mann soll den Dreijährigen Anfang des Jahres so sehr verprügelt haben, dass das Kind noch auf dem Weg zum Arzt starb. Für das Verfahren sind bis zum 14. Oktober insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt, an denen das Freiburger Landgericht knapp 30 Zeugen und Sachverständige anhören wird.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen den Stiefvater, der Alessio bereits Monate vor der Tat mehrfach krankenhausreif geprügelt haben soll, wurden im Herbst 2014 eingestellt, weil man dem Mann die Gewalttaten nicht nachweisen konnte. Mittlerweile hat Alessios Mutter reinen Tisch gemacht und ihren Partner zudem beschuldigt, auch das gemeinsame Töchterchen wiederholt misshandelt zu haben. Gegen die Mutter wird im Zusammenhang mit Alessios Tod wegen des Verdachts der Vernachlässigung ihrer Fürsorgepflicht ermittelt. Außerdem ermittelt die Freiburger Staatsanwaltschaft gegen verschiedene Personen beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, weil diese den Jungen nicht rechtzeitig aus der Obhut der Familie genommen hätten. Knapp zehn Anzeigen seien hierzu eingegangen, so Oberstaatsanwalt Michael Mächtel.

Der Münchner Jugend- und Kinderschutzexperte Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) wurde vom Kreistag Anfang Mai mit der fachlichen Aufarbeitung der Arbeit des Jugendamts und der Fallakten Alessios beauftragt. Nach zwei Monaten Kompetenzgerangel zwischen dem Sozial- und dem Innenministerium in Stuttgart hat Kindler gestern nun endlich von beiden Ministerien die Erlaubnis für die Akteneinsicht erhalten. Im Detail geht es um die Akten der Mutter, des Stiefvaters, der Großmutter des Stiefvaters und der kleinen Halbschwester des getöteten Jungen. Bis Ende Januar muss der Münchner Forscher mit der Analyse der Papiere fertig sein, denn nur so lange darf er die Akten nutzen.