Was passiert nach Bundespräsident Wulffs Rücktritt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Berlin - Mit dem Rücktritt von Christian Wulff muss nach fast 600 Tagen schon wieder ein neues Staatsoberhaupt gewählt werden. Die Fristen dafür sind im Grundgesetz geregelt. Für viel Diskussion dürften aber noch Wulffs künftige Versorgungsbezüge sorgen. Die wichtigsten Fragen und Antworten: Wie geht es jetzt weiter ?

Nachdem Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel SPD und Grünen Gespräche über einen gemeinsamen Kandidaten angeboten hat, dürften die Parteispitzen schon in der kommenden Woche erstmals gemeinsam darüber sprechen. Eher unwahrscheinlich ist, dass auf Anhieb eine Einigung erzielt wird.

Wann muss das neue Staatsoberhaupt gewählt werden?

Dafür gelten bestimmte Fristen. Im Normalfall, wenn der Bundespräsident seine Amtszeit von fünf Jahren voll ausschöpft, muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit zusammenkommen. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Amtes etwa durch Tod oder Rücktritt muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage danach zusammenkommen (Art. 54 Abs. 4 GG). Dies wäre jetzt der 18. März. Die Bundesversammlung wird vom Bundestagspräsidenten einberufen, derzeit Norbert Lammert (CDU).

Kann auch früher gewählt werden?

Ja, über einen frühestmöglichen Termin sagt die Verfassung nichts. Lammert hat deshalb dabei Ermessensspielraum. Muss Wulffs Immunität im Bundestag noch aufgehoben werden? Nein, mit dem Rücktritt ist er nach Angaben aus dem Bundestag ab sofort nicht mehr durch sein Amt vor einer Strafverfolgung geschützt. Die Staatsanwaltschaft braucht deshalb nicht mehr auf eine Genehmigung durch das Parlament warten und kann sofort ermitteln.

Welche Versorgungsansprüche hat ein Bundespräsident?

Nach dem „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge (mit Ausnahme der Aufwandsgelder). Dies gilt grundsätzlich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden „aus politischen oder gesundheitlichen Gründen“.

Wie hoch sind die Ansprüche?

Die Amtsbezüge und damit auch der Ehrensold liegen derzeit bei 199.000 Euro im Jahr. Daneben werden für jeden ausgeschiedenen Präsidenten Sach- und Personalkosten für ein Büro mit Sekretariat, persönlichen Referenten und Chauffeur übernommen. Diese liegen im Durchschnitt bei etwa 280.000 Euro im Jahr. In den Genuss kommen derzeit vier Ex-Präsidenten: Walter Scheel, Richard von Weizsäcker, Roman Herzog und Horst Köhler.

Hat auch Wulff Anspruch auf Ehrensold?

Eher ja, aber ganz sicher ist das nicht. Eine kürzlich veröffentlichte Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Schluss: „Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen,“ seien eher keine politischen Gründe, für die bei einem vorzeitigen Rücktritt der Ehrensold gezahlt werden müsse. Unter politischen Gründen seien vielmehr solche zu verstehen, „die weder gesundheitlicher, privater oder persönlicher Natur sind“.

Als Beispiel werden in der Ausarbeitung etwa tiefe Differenzen mit der Regierung über die Außen- und Innenpolitik genannt. Das Gutachten ist rechtlich aber nicht bindend. Wulff selbst hatte sich vor seiner Wahl als Bundespräsident dafür ausgesprochen, Korrekturen an der jetzigen Ehrensold-Regelung vorzunehmen.

Hätte Wulff dann keine Pensionsansprüche?

Auch bei einer Verweigerung des Ehrensolds hätte der 52-Jährige Wulff auf jeden Fall als langjähriger Ministerpräsident in Niedersachsen Anspruch auf eine Pension, die allerdings erst mit 60 fällig wird. Schon ab dem 57. Lebensjahr hätte er Anspruch auf eine Altersentschädigung für seine Zeit als Landtagsabgeordneter. Ohne Ehrensold hätte Wulff nach Berechnungen des Verwaltungsrechtlers Hans Herbert von Arnim jetzt lediglich Anspruch auf ein Übergangsgeld aus seinem Ministerpräsidentenamt in Hannover - monatlich rund 7000 Euro, befristet auf zwei Jahre.