In diesem Bereich der Retsche, Blick Richtung Nordwesten, Kapellenberg, könnte irgendwann die touristische Zukunft Tribergs liegen.  Foto: GVV Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Stellungnahme von NABU, BUND und LNV zur Änderung des Flächennutzungsplans der Raumschaft Triberg

Der NABU Landesverband Baden-Württemberg, der BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg lehnen die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Raumschaft Triberg ab.

Raumschaft Triberg. Die Begründung der Naturschützer: Weder auf dem 1984 ausgewiesenen Standort, noch dem neu beantragten, sei nach heutigen Maßstäben die geplante Bebauung akzeptabel.

In der Sitzung am 15. März dieses Jahres des Gemeindeverwaltungsverbands Raumschaft Triberg (GVV) gab der Vorsitzende, Tribergs Bürgermeister Gallus Strobel, bekannt, dass man die ursprünglich für den Standort "Burgerwald/Sterenberg" geplante Fortschreibung eines Tourismuskonzepts aufgegeben habe.

Der GVV ist auch das für die Entwicklung des Flächennutzungsplans, der die Stadt Triberg, die Gemeinde Schönwald sowie die Gemeinde Schonach umfasst, das zuständige Gremium.

Mitte März machte Strobel deutlich, dass man aufgrund naturschutzrechtlicher Bedenken die bisherige Variante verworfen und nicht weiter verfolgt habe. Dagegen sei nun als 14. punktuelle Fortschreibung eine Änderung des bereits bestehenden Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich Retsche, einer Anhöhe zwischen Triberg und Nußbach, im Blickfeld. Diese Flächen lägen zum großen Teil auf Triberger, aber ebenso auf Nußbacher Gemarkung und seien bereits als Sonderbaufläche "Kur und Erholung" ausgewiesen.

Stadt hat 265 Gästebetten verloren

Da die Stadt Triberg aufgrund der demografischen Entwicklung rund 265 Gästebetten verloren habe, wollte sie die bisherige Ausweisung verlagern und zugleich verkleinern. Dabei, so Strobel seinerzeit, sei die nun auszuweisende Fläche naturschutzrechtlich deutlich weniger schutzwürdig als die bisherige. Die Stadt wolle mit der Änderung des FNP die für einen Bebauungsplan notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Für die Änderung wurde ein Regelverfahren zur Umweltprüfung durchgeführt.

Auf dem ausgewiesenen Areal soll laut dem Landes- Naturschutz-Bund (LNB) ein Hoteldorf mit 60 Blockhäusern mit je rund 60 bis 80 Quadratmetern Fläche plus je Stellplätzen sowie mehreren Themenhäusern entstehen, verbunden durch asphaltierten Wege und Straßen.

Zwischenzeitlich erfolgte eine drastische Stellungnahme des LNV (Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belage (TÖB) betreffs der 14. Änderung des FNP: "Weder auf dem bereits 1984 ausgewiesenen Standort, noch dem neu beantragten, ist nach heutigen Maßstäben eine solche Bebauung akzeptabel", so die Vertreter des Naturschutzes. Denn laut LNV seien ausreichend Flächen und Potenziale innerorts vorhanden, die brachliegen, so beispielsweise das "Jägerhaus", die Gaststätte Sonne oder das Café Schäfer, dazu das einstige Berghotel Tannenhof oder zumindest das Areal um das Hotel herum, das sogar im Bereich eines Bebauungsplans liege. Weiterhin stünden die geschlossenen und teils zum Verkauf stehenden Gastronomiebetriebe "Römische Kaiser", das Parkhotel Wehrle, das Hotel Pfaff und eventuell der "Bären" zur Verfügung.

Auch das ehemalige "KiK-Areal" sowie fünf Grundstücke an der Sonnenhalde rücken in den Fokus der Naturschutzverbände, denn nach ihrem Dafürhalten könne der angeführte Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten ohne zusätzliche Erschließung im Bestand der Kernstadt sowie seinen Teilorten gedeckt werden. Dazu gehe das Konzept von einer Auslastung von 80 Prozent aus, wobei sie ansonsten in der Stadt bei 45 Prozent liege – "eine Wirtschaftlichkeit ist daher nicht erkennbar", so das Fazit.

Zudem stelle die Anlage laut Naturschützer einen völlig neuen Siedlungsansatz auf der Retsche dar, mit einem Flächenverbrauch und einer Flächenzerschneidung, die weder nach den heutigen Nachhaltigkeitszielen noch den Vorgaben der Raumordnung zu verantworten seien. Sie trenne und verbrauche nicht nur landwirtschaftliche Flächen, sondern zerschneide den ausgewiesenen Biotopverbund für feuchte und trockene Biotope.

Dazu seien im überplanten Bereich mehr als 150 Tierarten aufgefunden worden, davon 35 Arten der Roten Liste, weitere acht gefährdete Arten seien direkt durch das Vorhaben betroffen, weitere im Umfeld durch Verlust des Nahrungshabitats und Störungen durch Licht, Lärm oder Bewegung. Das Ansinnen, freifliegende Greifvögel anzusiedeln, die hier beim Brüten beobachtet werden können, widerspreche dem zeitgemäßen Naturschutz und sei außerdem genehmigungspflichtig. Auswilderungen seien nur in seltenen Fällen das Mittel der Wahl, da sie in das vor Ort bestehende Ökosystem massiv eingreifen durch Konkurrenz um Nahrung, um Brutplätze oder durch Verfolgung ortsansässiger Arten.

Lebensraumerhaltung und -entwicklung stünden an erster Stelle. Lebensraumzerstörung und künstliche Ansiedlung, unterstützt mit Fütterung und Dressur, sei mehr als anachronistisch, zeigt der LNB auf. Außerdem müsse die Erschließung beachtet werden, auch die bisherige Nutzung als Naherholungsgebiet.

"Bei Weiterverfolgung sollte daher unbedingt eine Bürgerbefragung erfolgen, um diese Planung zu rechtfertigen", schließt Hildegard Körner vom LNV-Arbeitskreis Schwarzwald-Baar im Auftrag des Landesverbands, der Kreisgruppe des NABU und des BUND ihre unserer Zeitung vorliegende, schriftliche Stellungnahme.

Bürgermeister äußert sich nicht dazu

Auf Nachfrage betreffs einer Stellungnahme seitens des GVV erklärte Bürgermeister Gallus Strobel gegenüber dem Schwarzwälder Boten, dass weder der Stadt Triberg noch dem Ingenieurbüro dieses Gutachten des Naturschutzbunds vorliege, weshalb er sich auch zum Inhalt nicht äußern könne. Zudem sei die Fortschreibung des FNP keine aktuelle Sache, da derzeit kein Investor in Sicht sei.