Im Teilregionalplan „Freiflächenphotovoltaik“ ist auf Gemarkung Eschbronn keine Vorrangfläche ausgewiesen. Eine Anlage ist aber immer über einen Bebauungsplan möglich. Im Bild eine FFPV-Anlage zwischen Weiler und Fischbach. Foto: Herzog

Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg verfolgt neben dem Teilregionalplan „Windkraftanlagen“ derzeit auch den Teilregionalplan „Freiflächenphotovoltaik“. Verbandsdirektor Marcel Herzberg sieht ein großes Flächenpotenzial gegeben.

In der Sitzung des Gemeinderats verwies Marcel Herzberg, Direktor des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg, auf das Mindestziel der Landesregierung, 0,2 Prozent der Landesfläche für so genannte Freiflächenphotovoltaik (FFPV)-Anlagen auszuweisen. Eine Übererfüllung dieser Mindestvorgabe sei vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht. Mit der vorliegenden Fortschreibung des Teilplans FFPV wolle der Regionalverband diesen Vorgaben Rechnung tragen. Dabei werde entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen die am besten geeignete, konfliktarmen und intensiv vorbelasteten Teilbereiche der für privilegierte Anlagen vorgesehenen Flächen als bedeutsame Vorranggebiete für FFPV gebietsscharf festgelegt, erläuterte Herzberg.