"Ein krankes Kind gehört in keine Einrichtung", darüber sind sich alle einig. Aber wann genau gilt ein Kind als krank? Foto: Evgenia Nemchinova/ Shutterstock

Im Herbst und Winter haben Erkältungen Hochkonjunktur - und die macht auch vor Kindergärten und Schulen nicht Halt. Doch wann genau darf ein Kind keine Einrichtung mehr besuchen und wie lange muss es vor der Rückkehr wieder gesund sein? Wir klären auf.

"Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung oder Schule, sondern sollen zu Hause betreut werden", erklärt Simone Höhn, Pressereferentin des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Zwar gebe es seit April 2023 keine gesonderten Corona-Schutzmaßnahmen mehr, doch auch schon vor der Pandemie seien "akut aufgetretene Symptome wie Fieber oder starker Husten ein Ausschlussgrund" gewesen. Dies gelte jedoch nicht, wenn es dem Kind bis auf eine laufende Nase gut geht.

 

"Grundsätzlich gilt: Bei Fieber sollte ein Kind nicht mehr in den Kindergarten kommen", erklärt auch Madeleine Lehmann, zuständig für Schulen und Kindergärten bei der Stadt Rottweil. Des Weiteren orientieren sich die dortigen städtischen Einrichtungen an den Vorgaben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg (KVJS). Dort wiederum wird man bei dieser Frage zurück an die einzelnen Träger - etwa Städte und Kirchen - verwiesen.

24 Stunden fieberfrei und 48 Stunden ohne Durchfall und Erbrechen

Bei den städtischen Kindertagesstätten in Villingen-Schwenningen gibt es im Krankheitsfall einheitliche Regelungen, bekräftigt Pressesprecher Christian Thiel. In der sogenannten Kindergartenordnung der Stadt werde geregelt, "dass ein Kind mit deutlichen Krankheitssymptomen nicht in die Kindertagesstätte kommen darf und zu Hause bleiben muss". Deutliche Krankheitssymptome seien etwa starker Husten, Erbrechen, Durchfall und Fieber ab 38 Grad. "Das Kind darf die Einrichtung erst wieder besuchen, nachdem es mindestens 24 Stunden fieberfrei beziehungsweise 48 Stunden ohne Durchfall oder Erbrechen war", ergänzt Thiel.

Ähnlich sieht es auch in den städtischen Kindertagesstätten in Balingen aus. Bei Durchfall, Übelkeit und Erbrechen sowie Fieber über 38 Grad in den letzten 48 Stunden werde dringend davon abgeraten, ein Kind in den Kindergarten zu schicken, erklärt Dr. Dennis Schmidt, Pressesprecher der Stadt Balingen. Er weist darauf hin, dass sich die "Grenzen des individuellen Gesundheitsempfindens" nicht immer klar definieren ließen. "Unsere Kräfte in den Kitas sind aber erfahren und sensibel genug, hier im Zweifelsfall individuelle Einschätzungen treffen zu können."

Was aber, wenn das Kind trotz erkennbarer Erkrankung in die Kita gebracht wird? Christian Thiel aus Villingen-Schwenningen sagt: "Dann obliegt es der Leitung der Kindertagesstätte zu entscheiden, ob das kranke Kind bleiben darf oder direkt wieder mitgenommen werden muss." Werden Kinder während des Aufenthalts in der Kita krank, würden die Eltern benachrichtigt und gebeten, den Nachwuchs abzuholen.

Bei meldepflichtigen Krankheiten spricht Gesundheitsamt mit

Besonderes Augenmerk gilt dabei Infektionen, die meldepflichtig sind und zu einem Besuchsverbot der Einrichtung führen. Für ansteckende Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen gelten nämlich besondere Regeln, die im Infektionsschutzgesetz definiert sind. Zu den meldepflichtigen Krankheiten gehören etwa Masern, Windpocken und Scharlach, aber auch Kopflausbefall und Krätze. Wer unter einer solchen Infektion leidet, muss dies über seinen Arzt dem Gesundheitsamt melden. "Je nach Krankheit kann zur Wiederaufnahme in der Kindertagesstätte ein ärztliches Attest erforderlich sein", erklärt Thiel. Meldepflichtig war bis zum Frühjahr 2023 übrigens auch eine Covid-19-Infektion. 

Bleibt festzuhalten: Bei Fieber, Durchfall, Erbrechen und generell starkem Unwohlsein sollten Kinder weder in die Kita noch in die Schule geschickt werden - im eigenen wie auch im Interesse der jeweiligen Einrichtung. Denn nicht nur das Wohlbefinden des Kindes leidet bei einer Erkrankung, sondern es besteht auch die Gefahr, andere Kinder sowie die Aufsichtspersonen anzustecken. Dazu meint Christian Thiel abschließend: "Die negativen Folgen für den Kindergartenbetrieb können hierbei vielfältig sein."