Über das neue UTV freuen sich (von links) Günter Kopf (Rosenfelder Kommandant), Christoph Huber (zweiter stellvertretender Kommandant), Manuel Schäfer (Abteilungskommandant Heiligenzimmern) und Marian Eger (Gerätewart Heiligenzimmern). Foto: Feuerwehr/Huber

Bei der Heiligenzimmerner Abteilung ist seit kurzem ein sogenanntes „Utility Task Vehicle“ (UTV) für besondere Einsätze stationiert.

Als eine von vier Feuerwehren im Zollernalbkreis hat die Einsatzabteilung Heiligenzimmern ein UTV erhalten. Vor allem für Erkundungen und Einsätze auf nicht befestigten Wegen und im Gelände soll es für den Bevölkerungsschutz eingesetzt werden.

 

Heiligenzimmern deckt damit beispielsweise bei einer Naturkatastrophe den Sektor Bravo ab. Die weiteren UTV-Standorte im Kreis sind Grosselfingen (Sektor Charly), Obernheim (Sektor Delta) und Straßberg (Sektor Echo).

Mit den neuen Fahrzeugen ist auch die Abteilung der Rosenfelder Feuerwehr im Stunzachtal für besondere Einsätze gut ausgerüstet. In den Kauf der jeweils rund 26 000 Euro teuren UTV durch den Zollernalbkreis sind nicht zuletzt Erfahrungen von der Flutkatastrophe 2021 eingeflossen.

Vorausfahrzeug

In dieser Funktion dient das UTV der Lageerkundung und als Fahrzeug für den Zugführer vom Dienst. Die Abteilung hat drei Zugführer. Auch können Einsatzkräfte damit transportiert werden. Das macht den Mannschaftstransportwagen für den Transport weiteren Personals und Geräts frei und erhöht den einsatztaktischen Wert, wenn es brennt.

Einsatz im Gelände

Das UTV ist sehr geländegängig und kann auch in unwegsamen Gebieten eingesetzt werden, beispielsweise auf schlammigen Forst-Rückegassen, im Wald, auf Wiesen und Äckern, wohin die schweren Feuerwehrfahrzeuge nicht gelangen. Mit dem UTV können von dort Verletzte weggebracht und Geräte zum Einsatz dorthin gebracht werden.

Weitere Schwerpunkte

Das Mobil kann bei Einsätzen zum zum Transport von Ausrüstung wie Schläuchem, Tauchpumpen, Wassersauger und ähnlichem genutzt werden. Außerdem ist es als Zugfahrzeug für Anhänger bis 1,3 Tonnen Gewicht geeignet.

Wie bei allen Feuerwehrfahrzeuge gilt auch für das UTV: Mit diesem dürfen nur unterwiesene Feuerwehrleute fahren, es ist trotz seiner kompakten Form kein „Spaßmobil“.