In manchen Straßen in Mönchweiler wird es eng – der ruhende Verkehr macht zunehmend Probleme auch für den öffentlichen Personen-Nahverkehr. Foto: Hettich-Marull

Wer künftig in Mönchweiler bauen möchte, sollte sich schon früh in der Planung eine wichtige Frage stellen: Wohin mit den Fahrzeugen der Bewohner?

Mönchweiler. Gab es in der Stellplatzsatzung bislang die Vorgabe, 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit vorzuhalten, einigte sich der Gemeinderat am Donnerstag auf eine Erhöhung auf zwei Stellplätze. Eine Einschränkung gibt es jedoch: Bei Wohnungen bis 50 Quadratmeter bleibt es bei 1,5 Stellplätzen. Außerdem müssen Bauherren bei Gebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten für jeweils drei Einheiten zusätzlich einen Besucherstellplatz einplanen.

Kommt es wegen der Beschränkung auf 1,5 Stellplätze für kleine Wohnungen zu einer Komma-Zahl – wird bei der Berechnung der notwendigen Stellplätze aufgerundet. Flächen vor Garagen zählen nicht als Stellplätze.

Hoher Siedlungsdruck

Diese müssen nämlich gewährleisten, dass sie laut Satzung "zu jeder Zeit und unabhängig zu- und abfahrbar" sein müssen. Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg hat diese Möglichkeit eröffnet – die Gemeinde Mönchweiler nimmt sie gerne in Anspruch. Denn, so Bürgermeister Rudolf Fluck, in Mönchweiler herrsche ein hoher Siedlungsdruck, bedingt unter anderem durch die unmittelbare Nähe zum Oberzentrum Villingen-Schwenningen, die gute Infrastruktur und die günstige Verkehrsanbindung.

In den vergangenen Jahren wurden viele Wohngebäude errichtet, umgeplant oder planungsrechtlich ermöglicht. Weitere Vorhaben sind bereits geplant und teilweise genehmigt. "Wir stehen vor der Erschließung weiterer Wohnbauflächen im Bereich Kälberwaid und werden im Herbst das Bebauungsplanverfahren Bockschlor aufnehmen." In den kommenden Jahren werde es eine deutliche Zunahme im Geschosswohnungsbau geben. "Wir rechnen statistisch gesehen mit einem Zuwachs von 300 Personen, das entspricht zehn Prozent der Gesamtbevölkerung", erklärte Fluck.

Ende des Baubooms nicht in Sicht

Da ein Ende des Baubooms nicht in Sicht sei und bereits Wartelisten von jungen Familien bestehen, die das Angebot deutlich übersteigen, gehe man davon aus, dass in Zukunft noch verstärkter Geld in Immobilien fließen werde. "Das führt zwangsläufig auch zu einer massiven Zunahme des ruhenden Verkehrs, was die Sicherheit in unserer Gemeinde einschränkt", ist sich Fluck sicher.

Die öffentlichen Stellplätze in Durchfahrtstraßen seien in vielen Bereichen hoffnungslos überlastet. Vor allem die sogenannten nicht klassifizierten Straßen verfügen über keine öffentlichen Stellplätze im eigentlichen Sinn und sind nicht sehr breit. Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung im ruhenden und fließenden Verkehr nicht noch weiter zu gefährden, sei eine Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen und das Anlegen von Besucherstellplätzen dringend geboten. Fatal ist eine Behinderung durch den ruhenden Verkehr vor allem, wenn Rettungsfahrzeuge betroffen sind. Entsprechende Rückmeldungen von der Feuerwehr bei Einsätzen liegen vor. Deshalb sei die Verlagerung des ruhenden Verkehrs auf Privatflächen nicht nur hilfreich, sondern unbedingt notwendig.

Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und machte den Weg frei für die neue Satzung zur Herstellung und Bereitstellung von Stellplätzen in der Gemeinde.