Anstatt im Hirschberg 6 kann die Feuerwehr Vöhringen demnächst auch online tagen. Foto: Fahrland Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Hauptversammlung per Videokonferenz / Anwendung auf Notlagen begrenzt / Satzung überarbeitet

Mit dem einstimmigen Satzungsbeschluss des Gemeinderats zur Neufassung der Feuerwehrsatzung am 17. Mai sind nun auch alle Abteilungen und Ausschüsse der Freiwilligen Feuerwehr Vöhringen und der Abteilungswehr Wittershausen in der Lage, Versammlungen in digitaler Form per Videokonferenz durchzuführen.

Vöhringen. Die Anwendung soll aber wie bei den Sitzungen der kommunalen Gremien auf Notlagen begrenzt bleiben. Als schwerwiegende Gründe gelten der Infektionsschutz, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Notsituationen und die Unzumutbarkeit einer ordnungsgemäß durchgeführten Präsenzsitzung aus anderen wichtigen Gründen.

Bürgermeister Stefan Hammer erinnerte den Gemeinderat, der nach mehreren Videositzungen erstmals wieder unter Corona-Regeln in Präsenz tagte, daran, dass die beiden Abteilungswehren im Januar 2020 ihre Hauptversammlungen noch durchführen konnten. Der Gesamtwehr sei dies jedoch im März 2020 aufgrund von Corona nicht mehr möglich gewesen. Auch dieses Frühjahr stehe man noch immer vor derselben Situation. Oberste Priorität habe die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft. Die Feuerwehr spiele eine wichtige Rolle bei der Rettung von Menschenleben. Zwischenzeitlich hätten alle Wehrleute ein Impfangebot erhalten.

Ob vor der Sommerpause noch Präsenzveranstaltungen abgehalten werden können, sei jedoch fraglich. Da teilweise Wahlen anstehen, sollen noch im ersten Halbjahr Hauptversammlungen per Videokonferenz stattfinden. Das Landesfeuerwehrgesetz wurde jedoch noch nicht um den Einsatz digitaler Instrumente zur Durchführung von Versammlungen, Abstimmungen und Wahlen und die Möglichkeit zur Briefwahl erweitert. Deshalb orientierte sich die Gemeinde Vöhringen an den Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbands und des Gemeindetags, um über eine Satzungsänderung die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Die bisherige Satzung der Freiwilligen Feuerwehr mit ihren Abteilungen vom April 2012 wurde anhand der Mustersatzung des Gemeindetags überarbeitet und um redaktionelle Anpassungen ergänzt. Auch die Übernahme freiwilliger Aufgaben durch Angehörige der Alterswehr wurde aufgenommen. Ebenso wurde die just vor Corona im Januar 2020 gegründete Kindergruppe „Feuerdrachen“, die Teil der Jugendfeuerwehr ist, explizit in der Satzung berücksichtigt, um ihr einen eigenen Stellenwert beizumessen.

Optional kann der Feuerwehrausschuss per Beschluss den Posten eines Pressesprechers einrichten und mittels Wahl besetzen. Der Vöhringer Abteilungs- und Gesamtkommandant Raimund Jauch war in der Sitzung anwesend und ergänzte, aufgrund der im Feuerwehrwesen üblichen Hierarchien seien keine gleichberechtigten Stellvertreter möglich. Die Bildung einer Reihenfolge bei mehreren Stellvertretern sei nun ebenfalls in der Satzung geregelt. Mit der aktualisierten Fassung sehe sich die Vöhringer Wehr gut aufgestellt.