Das Haus in Amstetten, in der Josef Fritzl seine Tochter 24 Jahre lang gefangen hielt, sieht heute anders aus. Foto: Christian Fürst/dpa/Christian Fürst

Der Fall von Josef Fritzl, der seine Tochter in seinen Keller gesperrt und sieben Kinder mit ihr gezeugt hat, sorgte nicht nur in Österreich für Schlagzeilen. Jetzt soll geklärt werden, ob der 88-Jährige unter Auflagen entlassen wird.

Der als „Monster von Amstetten“ bekannt gewordene Josef Fritzl könnte demnächst auf Bewährung aus der Haft entlassen werden. Ein Senat aus drei Richtern werde aus Anlass eines Gutachtens in den nächsten Wochen darüber entscheiden, bestätigte der Sprecher des Landgerichts Krems, Ferdinand Schuster, am Dienstag entsprechende Medienberichte. Es gehe darum, ob der inzwischen 88-Jährige vom Maßnahmenvollzug in den einfacheren Normalvollzug wechseln dürfe oder ob er unter Auflagen entlassen werde. „Das Gutachten spricht davon, dass schon aus gesundheitlichen Gründen eine Gefährlichkeit nicht mehr vorhanden ist“, so Schuster.

20 Jahre gefangen und vergewaltigt

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden mehr als 20 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald. Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, hatte laut Behörden nichts von alldem mitbekommen. Der Fall flog 2008 auf und machte weltweit Schlagzeilen. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Fritzl bekam lebenslange Haft. Er hat im Gefängnis einen neuen Nachnamen angenommen.

Inzwischen hat Fritzl, der in der Justizvollzugsanstalt Stein bei Krems einsitzt, die für eine etwaige Entlassung auf Bewährung wichtigen 15 Jahre hinter sich. Außerdem habe sich 2023 die Gesetzeslage geändert, sagte Schuster. Nun sei es schwerer, in den Maßnahmenvollzug, in dem die Häftlinge therapiert werden, eingewiesen zu werden. Zugleich sei es leichter geworden, aus dieser Art Haft wieder rauszukommen. Die Entscheidung des Senats werde den Beteiligten zu gegebener Zeit schriftlich zugestellt. Aktuell stehe noch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft aus, hieß es.