Ein Faustschlag oder ein Angriff mit dem Messer? Das Gericht versucht, die Vorgänge zu klären. (Symbolfoto) Foto: Jürgen Fächle – stock.adobe.com

Der Angeklagte erscheint in Fußfesseln. Er kommt aus Kasachstan und lebt seit 1994 in Deutschland. Er muss sich vor dem Freudenstädter Amtsgericht wegen besonders schwerem Raub und Körperverletzung verantworten.

Freudenstadt/Rottweil - Im Mittelpunkt steht an diesem Prozesstag ein Nebenkläger – ein mutmaßliches Opfer des Angeklagten. Der Mann ist zudem Zeuge. Aber seine Aussagen sind widersprüchlich – und die Richterin Jennifer Dallas-Buob meldet schwere Zweifel an. Ein schwieriger Prozess.

Auch der Nebenkläger erscheint in Fußfesseln. Er wirkt nervös und fahrig, spricht leise, streckenweise unverständlich, der Blick ist gesenkt. Er ist 37 Jahre alt, und auch er sitzt derzeit in Haft. Sein Auftritt als Zeuge beginnt mit einem Missverständnis. "Ich möchte die Aussage verweigern", sagt er. "Das geht nicht", antwortet die Richterin energisch. "Als Zeuge müssen sie aussagen." Es ist das erste Missverständnis dieses Prozesstags, der aufgrund eines Wasserschadens im Freudenstädter Gerichtsgebäude im Landgericht in Rottweil stattfindet. Worum geht es? Die äußeren Fakten, die an diesem Tag im Mittelpunkt stehen, sind schnell rekonstruiert. Der Angeklagte und der Nebenkläger hatten sich im vergangenen Jahr nach reichlichem Alkoholgenuss zum Schlafen in eine Gartenlaube zurückgezogen – als der Angeklagte angeblich dem Opfer urplötzlich und ohne ersichtlichen Grund mit der Faust massiv ins Gesicht geschlagen hat. Warum er das getan hat, "weiß ich heute noch nicht. Wir waren beide total besoffen."

Viel Alkohol war wohl mit im Spiel

Angeblich ging es um Streitigkeiten, in der auch seine Ex-Ehefrau eine Rolle spielte, so das Opfer der Gewalt – doch alles bleibt unklar und vage. "Ich kann mich nicht erinnern, wir waren zu besoffen" – immer wieder wiederholt der Zeuge diese Sätze.

Doch dann kommt die Sache mit dem Messer. "Er hat mich mit der Faust geschlagen", betont der schmächtige Mann, der jeden Blickkontakt mit dem Angeklagten meidet. Zwar habe sein Peiniger in dieser Nacht in der Gartenlaube zeitweise auch ein Messer in der Hand gehabt, auch habe dieser mit der Waffe vor seinem Gesicht herumgefummelt. "Doch mit dem Messer hat er mich nicht verletzt." Da sei er sich ganz sicher. Mehrfach nimmt der Zeuge seine Brille ab, will der Richterin zeigen, dass die Spuren in seinem Gesicht angeblich nicht von einem Messer stammen könnten. "Es war ein Faustschlag."

Das sieht die Richterin Dallas-Buob allerdings ganz anders. Beharrlich weist sie auf ein amtsärztliches Gutachten nur wenige Tage nach der Tat hin. Darin sei bestätigt, dass die Verletzungen im Gesicht, an Arm und Händen von einem scharfen Gegenstand, von einem Messer und nicht von einem Faustschlag stammten. Außerdem gebe es Fotos der Verletzungen. "Die sehen eher nach einem Messer aus", so Dallas-Buob. Und der Angeklagte habe selbst zugegeben, dass er mit einem Messer hantiert habe.

Messer oder kein Messer? – Das ist die entscheidende Frage dieses Prozesstags. Ein Angriff mit einem Messer würde – was das Urteil betrifft – sicherlich schwerer wiegen als ein Schlag mit der Faust. "Die Bilder, die wir sehen, passen nicht zu der Geschichte, die Sie uns heute erzählen", insistiert die Richterin immer wieder. Sie verweist darauf, dass der Nebenkläger und Zeuge auch bei einer ersten Befragung durch die Polizei von einem Messerangriff gesprochen habe.

Richterin ermahnt denZeugen mehrmals

Dann ermahnt die Richterin den Zeugen mehrmals und eindringlich. Eine Falschaussage, auch ohne Eid, könne schwere Folgen haben. "Was Sie uns heute erzählen, passt nicht zu den Verletzungen. Überlegen Sie noch einmal ganz genau, wie es war." Wenn er als Zeuge die Unwahrheit sage, "wartet schon das nächste Verfahren auf Sie".

Messer oder Faust? – die Frage kann an diesem Tag nicht eindeutig geklärt werden. Das Gericht beschließt, die Amtsärzte, die seinerzeit das Gutachten geschrieben haben, zur Klärung vor das Gericht zu laden. Die nächste Verhandlung ist auf den 21. Mai terminiert. Vermutlich gibt es dann auch ein Urteil.