So sah das idyllische Farrengärtle nach der von Bürgern als "Abholzungsaktion" bezeichneten Aktion der Gemeinde aus. Das Foto wurde am 24. März aufgenommen. Das Umweltgutachten wurde erst danach beauftragt. Wie es blühend vorher aussah ist derzeit noch auf der Homepage der Gemeinde zu sehen – obwohl das Farrengärtle bereits seit Monaten Geschichte ist. Foto: Preuß

Anwohner kritisieren, dass im Bereich des ehemaligen Farrengartens Parkplätze entstehen sollen.

Dauchingen - Nachdem die neue Ortsmitte an der Vorderen Straße mit bis zu 39 Stellplätzen überwiegend als Fläche zum Parken genutzt werden wird, brachte der Gemeinderat in der zurückliegenden Sitzung ein weiteres Parkprojekt auf den Weg: Bis zu 23 zusätzliche Stellplätze könnten im ehemaligen Farrengarten entstehen. Das sorgt für Zorn und Ärger bei den Anwohnern.

Hintergrund ist das Bebauungsplanverfahren "Westlicher Birkenweg – Farrenstall – erste Änderung". Mit der Änderung des Bebauungsplans wird die Fläche von etwa 450 Quadratmetern zwischen Buchenweg und Feuerwehrgerätehaus – bisher öffentliche Grünfläche – in "Verkehrsfläche besondere Zweckbestimmung Parkfläche" umgewandelt. Der geänderte Bebauungsplan beinhaltet ein Zu- und Abfahrtsverbot vom Buchenweg aus.

Entscheidungen zur Anzahl der Stellplätze und deren genaue Anordnung sowie die Entscheidung, ob die Plätze allgemein zugänglich oder zum Beispiel der Feuerwehr vorbehalten bleiben sollen, würden zu gegebener Zeit getroffen. Rein theoretisch bietet das Areal Platz für 23 zusätzliche Stellplätze.

Mehrere Anwohner waren gegen Vorhaben

Mehrere Gemeinderatsmitglieder meinten, so viele Plätze seien übertrieben. Wunschvorstellung der Verwaltung ist es, diesen Bereich für Nutzer des Bürgerzentrums Farrenstall und für Nutzer des Florianssaals vorzuhalten. Laut Lärmgutachten sind 15 neue Stellplätze geplant. Das Lärmgutachten schließt aus, dass zwischen 22 bis 6 Uhr Fahrzeuge an oder abfahren können.

Der Gemeinderat hat einstimmig die zur Sitzung vorgelegte Abwägung der Anregungen und Bedenken beschlossen und damit eine Fülle von Einwendungen der Anwohner vom Tisch gewischt. Mehrere Anwohner hatten gegen das Vorhaben argumentiert und vor allem die umweltrelevante Prüfung zum Artenschutz angezweifelt, da diese erst zwei Monate nach Rückbau der Grünanlage erledigt worden sei.

Vor allem der zeitliche Ablauf bis zum Umweltgutachten wurde kritisiert: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gutachten erst nach der bereits Mitte Februar durchgeführten Abholzungsaktion erstellt wurde", merkte ein Anlieger an: "Ich unterstelle hiermit, dass dieses Gutachten nicht den eigentlichen Zuständen der ursprünglichen Situation gerecht wird und wertlos ist." Dies belege auch das Gutachten selber, in dem keine Bepflanzung mehr zu sehen ist.

Die Gemeinde räumte die "teilweise Entfernung der Vegetation vor der Beauftragung und Erstellung des Artenschutzberichtes" ein. Dies aber "verstößt nicht gegen Gesetze, Regeln oder sonstige Vorschriften."

Das ausführende Büro Gförer, dessen Mitarbeiterin am 23. März für 40 Minuten und am 9. April für 30 Minuten vor Ort war, vermerkt im Bericht, dass die artenschutzrechtliche Prüfung ergeben hat, dass auch ohne Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kein Verstoß vorliege. Auf die vorangegangene Abholzung wird nicht eingegangen. Und auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises nimmt keinen Anstoß: "Nach dem uns vorliegenden Artenschutzbeitrag war der Teich und die Grünfläche zum Zeitpunkt der Begehungen noch vorhanden und wurde im Beitrag beschrieben."

Aufgehoben wurde zudem ein Gemeinderatsbeschluss aus 2001, der eine Lärmschutzwand zum angrenzenden Grundstück beinhaltete.