Ein 25-Jähriger muss sich wegen eines unechten Geldscheins vor dem Amtsgericht in Freudenstadt verantworten.
Offiziell heißt die Anklage Geldfälschung. Der Angeklagte behauptet, ein Unbekannter habe ihm in einem Spielcasino 100 Euro gegeben. Dass der Schein gefälscht war, habe er nicht gewusst.
Der Angeklagte vor dem Amtsgericht in Freudenstadt ist 25 Jahre alt, er kommt aus Syrien und spricht gut Deutsch. Doch seine Einlassungen vor Gericht verwirren die Richterin sichtlich.
Der junge Mann behauptet, ein Unbekannter habe ihm vor einem Spielcasino in Nagold einen 100-Euro-Schein zugesteckt. „Ich wusste nicht, dass es sich um falsches Geld handelte.“ Etwas ungläubig fragt die Vorsitzende Richterin: „Passiert es Ihnen öfter, dass Ihnen Geld geschenkt wird?“ Antwort des Angeklagten: „Im Casino ja.“
Anklage überzeugt: Er hat sich den Schein beschafft
Die Anklage sieht den Fall freilich etwas anders. Der Beschuldigte habe sich die 100-Euro- Note beschafft. „Er wusste, dass es sich um unechtes Geld handelte“, so die Staatsanwältin. Zurück in Freudenstadt habe er den Schein in zwei 50-Euro-Scheine gewechselt. Der neue Besitzer habe sich darauf am nächsten Tag mit dem falschen Geld Zigaretten kaufen wollen – da sei der Betrug aufgeflogen.
Mehrmals versuchen die Richterin sowie die Staatsanwältin die Frage zu klären, wie der Angeklagte an das Geld kam. Er habe sich mit ein paar Kumpels vor einem Spielcasino in Nagold befunden. Er habe den Mann, der ihm das Geld zusteckte, nicht gekannt.
Angeklagter wollte angeblich Drogen kaufen
Der Fremde habe viel Geld in seiner Hand gehalten, es seien wohl 6000 bis 7000 Euro gewesen. „Er hat uns halt Geld gegeben, damit sollten wir reingehen und spielen.“ Mehr wolle er nicht sagen, immer wieder sagt der Angeklagte: „Ich erinnere mich nicht so gut an den Tag.“
Weiter behauptet der Angeklagte, er habe sich mit dem „geschenkten Schein“ in Freudenstadt Drogen kaufen wollen. Er habe zwei Ecstasy-Pillen erhalten – sowie 80 Euro Wechselgeld. Die Drogen habe er sofort konsumiert. Am nächsten Tage habe ihn jedoch der Dealer angerufen und gesagt, beim Zigarettenkaufen habe sich herausgestellt, dass es sich um Falschgeld handele. Darauf habe er sich mit dem Mann auf dem Marktplatz in Freudenstadt treffen wollen. „Ich wollte mich entschuldigen, doch auf einmal kam die Polizei.“
Dolmetscher erforderlich
Fünf Zeugen sind zu dem Prozess geladen. Doch bereits die erste Zeugenvernehmung erweist sich als unerwartet schwierig und mühsam. Der 30-jährige Mann stammt aus Gambia, sein Deutsch ist schlecht, er versteht viele Fragen nicht richtig, kann sich nur sehr unbeholfen ausdrücken. Doch immer wieder sagt er, er habe dem Angeklagten keine Drogen verkauft, sondern lediglich den 100-Euro-Schein in zwei 50-Euro-Scheine gewechselt.
Auch die immer wieder bekräftigte Aufklärung der Richterin, dass er sich nicht selbst belasten müsste, scheint der Zeuge nicht recht zu verstehen. Erst nach längerer Befragung kommen Richterin, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu dem Schluss, dass für die weitere Befragung ein Dolmetscher notwendig sei. Die Verhandlung soll in den nächsten Wochen fortgesetzt werden.