Weil er den Kauf zweier Autos in Meßstetten mit Falschgeld bezahlt haben soll, musste sich ein Autohändler vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten. Das Verfahren endete mit einem Freispruch.
Vor beinahe sechs Jahren ereignete sich der vermeintlich dubiose Autokauf und endete nun vor dem Amtsgericht Hechingen mit einem Freispruch. Am 28. März 2018, heißt es in der Anklageschrift, hatte der Angeklagte für 5000 Euro zwei Autos in Meßstetten gekauft. Einen Teil des Kaufpreises soll er mit sechs gefälschten 500-Euro-Scheinen bezahlt haben: insgesamt 3000 Euro. Dem damals 15-jährigen Sohn, der für seinen Vater das Geschäft abgewickelt hatte, war das Falschgeld zunächst nicht aufgefallen.
Erst als der Vater mit einem dieser Scheine einen weiteren Kauf tätigen wollte, war der Schwindel aufgeflogen. Dessen Verteidiger erklärte in einer Stellungnahme, dass sein Mandant die Vorwürfe vehement bestreite. Den Kaufvertrag über 5000 Euro für die beiden Fahrzeuge habe er abgeschlossen; an weitere Details könne er sich nicht mehr erinnern.
Die 500-Euro-Scheine hätten sich „komisch angefühlt“
Dem heute 20 Jahre alten Sohn hingegen schien der Vorfall genau im Gedächtnis geblieben zu sein. „So einen Kauf hab’ ich noch nie erlebt“, sagt er. Weil sich die 500-Euro-Scheine „komisch angefühlt“ hätten, sprach er den Käufer darauf an. Dieser wiegelte ab, und schlussendlich hatte der Sohn das komische Gefühl auf den Regen und sein damals junges Alter geschoben. Als er den Angeklagten nach dessen Ausweis gefragt habe, habe dieser ihm die Papiere aus der Hand gerissen, die Autos eilig aufgeladen und sei fortgefahren.
Zwei Versionen – welche ist die richtige?
Das Bargeld habe er zunächst seiner Mutter übergeben und diese dem Vater. Vor Gericht schien es dieser mit der Wahrheitspflicht jedoch nicht so genau zu nehmen: Der 52-Jährige gab an, er habe das Geld direkt von seinem Sohn bekommen. Bei der Polizei hingegen hatte er damals ausgesagt, dass seine Frau das Geld gehabt habe. „Wenn Sie etwas nicht mehr genau wissen, dann sagen Sie das auch so“, mahnte ihn der Richter mit Nachdruck.
Widersprüche gab es auch beim Kauf des Autos, bei dem das Falschgeld aufgeflogen war: Die Zeugin sagte aus, dass sie das Auto zum „Schrottwert“ von 500 Euro verkauft habe. Der 52-jährige Händler hingegen hatte ausgesagt, das Auto für 1500 Euro erworben zu haben, die 500 Euro seien eine Anzahlung gewesen. „Da weiß ich nichts davon“, sagte sie.
Was sie aber noch wusste: Als sie den Händler telefonisch über den „falschen 500er“ informierte, habe dieser „nicht überrascht“ gewirkt. Zumindest eines stand fest: Laut Aussage eines Polizisten, der den Fall beim Meßstetter Polizeiposten aufgenommen hatte, waren die gefälschten Geldscheine auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen gewesen.
Freispruch war das einzig denkbare Urteil
Letztlich kamen Staatsanwalt und Verteidiger zum selben Schluss: Dem Angeklagten kann der Tatvorwurf der Geldfälschung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dass sich im Nachhinein ein Teil des Geldes als falsch erwiesen hatte, reiche laut Staatsanwalt nicht als Nachweis aus.
„Es kann nicht festgestellt werden, woher diese 500-Euro-Scheine kommen“, resümiert der Richter bei der Urteilsbegründung, „und wir haben keine Möglichkeiten mehr, die Herkunft der Scheine aufzuklären.“ Folglich konnte es für Staatsanwalt, Verteidiger und Richter nur ein Urteil geben: Freispruch.