Weil er den Kauf zweier Autos in Meßstetten mit Falschgeld bezahlt haben soll, musste sich ein Autohändler vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten. Das Verfahren endete mit einem Freispruch.
Vor beinahe sechs Jahren ereignete sich der vermeintlich dubiose Autokauf und endete nun vor dem Amtsgericht Hechingen mit einem Freispruch. Am 28. März 2018, heißt es in der Anklageschrift, hatte der Angeklagte für 5000 Euro zwei Autos in Meßstetten gekauft. Einen Teil des Kaufpreises soll er mit sechs gefälschten 500-Euro-Scheinen bezahlt haben: insgesamt 3000 Euro. Dem damals 15-jährigen Sohn, der für seinen Vater das Geschäft abgewickelt hatte, war das Falschgeld zunächst nicht aufgefallen.