Die Romanze war kurz, doch die Nachwehen um so länger. Überall ist die oder der Ex präsent. Der Alltag wird zur Höllenfahrt.
Der einstige Partner öffnet den Bilderordner auf dem Smartphone und zeigt jene Spuren, die die ehemalige Geliebte überall hinterlässt. Hier Notizzettel an der Haustüre, dort Karten mit Herzchen am Scheibenwischer des Autos.
WhatsApp über WhatsApp, unzählige, manchmal 50 an einem Tag, bis der Kontakt blockiert wird. Doch nicht nur digital wird sie zum Schatten. Sie taucht immer wieder auf im kleinen Wäldchen in der Nähe seines Hauses, steht vor der Gartentür, sucht den Kontakt, sucht die Nähe, „obwohl ich ihr immer wieder gesagt habe, dass es mit uns vorbei ist“.
Die Beziehung ist seit einigen Jahren zu Ende, doch „sie akzeptiert das einfach nicht, sie ist in einem Liebeswahn“. Die Geschichte von Maik A. (Name von der Redaktion geändert) ist ein Spiegel dafür, was Stalking mit Menschen macht.
Stalking eine permanente Geschichte
Wenn es um die blanken Zahlen geht, die Jörg Kluge, von der Pressestelle des Polizeipräsidiums in Konstanz vorlegt, wäre Stalking ein Nischenproblem, eine Randerscheinung, die sich in ein paar wenigen erfassten Fällen darstellen lässt.
Doch auch Kluge verweist auf die hohe Dunkelziffer. „Das kriege ich alleine hin“, das denken viele. „Doch das ist ein Trugschluss.“ Um die schiere Zahl an WhatsApp, E-Mails oder die Häufigkeit von Auflauern und Auftauchen gehe es nicht mal so sehr. „Ob etwas als belastend empfunden wird, das ist individuell unterschiedlich“, erläutert er. Vielmehr sei das Thema, ob die Lebensqualität des Opfers dadurch geschmälert werde. Dabei spielt Beharrlichkeit eine große Rolle. „Stalking“ ist eine permanente Geschichte.
Notfalls über das Gewaltschutzgesetz
Auch für Kim B. sind diese Nachstellungen eine „permanente“ Geschichte, seit Jahren. Manchmal liegen längere Pausen dazwischen, „dann geht das Ganze wieder von vorne los.“ Ihre Lebensqualität sei stark eingeschränkt. Oft traue sie sich kaum noch aus dem Haus, „um ihr nicht über den Weg zu laufen, denn dann wird es peinlich“. Zudem hat sie große Hemmungen, sich auf eine neue Liebe einzulassen, „aus Angst, dass es wieder passiert“.
Eingeschränkte Lebensqualität? Dann können Nachstellungen ein Fall für die Polizei werden. Wichtig sei es, alles zu dokumentieren, rät Kluge, wenn Strafanzeigen ein Thema werden. Und damit auch ein mögliches Annäherungsverbot über das Gewaltschutzgesetz, das letzte Mittel, um sich eine aufdringliche Person vom Leibe zu halten.
App hilft Opfern weiter
Stalking, das ist auch für Jochen Link, Leiter der Außenstelle des Weißen Ring im Kreis, kein Neuland. Meist kennen sich die Personen und seien es ehemalige Partner, bestätigt er, die die Trennung nicht akzeptieren, und nach dem Liebes-Aus ständig das Gespräch und den Kontakt weiter vehement und beharrlich suchen. Der „Wahn danach“ manifestiere sich vielschichtig, berichtet auch Link aus dem Alltag. Die Ex-Partner überhäufen ihre Geliebten mit Geschenken und Nachrichten, hinterlassen Hunderte von Kommentaren auf den sozialen Netzwerken, bis sie gesperrt werden, tauchen immer wieder in der Nähe von Arbeitsplatz, Wohnung, oder auch den Stammlokalen auf. Wenn klare Ansagen und ein deutliches „Ich will das nicht“, nicht mehr helfen, dann sei der juristische Weg oft der einzige, so der Anwalt aus VS.
Aus allen Wolken gefallen
Lässt sich ein Psychogramm von Stalkern zeichnen? Jochen Link verweist darauf, dass die Täter aus allen Schichten und Altersgruppen kommen, denen für ihr Vorgehen oft jegliches Unrechtsbewusstsein fehle. Link kann sich noch gut an den Fall eines älteren Herrn erinnern, für den eine gleichaltrige Frau mehr war als nur die Bekannte, die mit ihm gerne mal einen Ausflug machte. Die Annäherungsversuche wurden immer unangenehmer, die Rosengrüße immer häufiger, bis sich die Frau nur noch über einen Weg vor Gericht zu helfen wusste. Der Beklagte, so Link, sei angesichts der Ladung aus allen Wolken gefallen: „Manche sind sich gar nicht bewusst, was sie beim anderen mit einem solchen übergriffigen Verhalten anrichten.“
Auch wenn die Toleranzgrenze unterschiedlich ist, versteht man unter Stalking ein immer wieder stattfindendes Verfolgen, Aufsuchen, Kontaktherstellen oder Bedrohen einer Person in Form von psychischer oder physischer Gewalt, wie Link erläutert. Wer sich von einem Stalker oder einer Stalkerin bedroht fühlt, sollte mit der Bedrohungssituation nicht allein bleiben und über die richtigen Schritte Bescheid wissen.
Leitfaden des Weißen Rings
Der Weiße Ring hat eine Art Leitfaden herausgegeben und empfiehlt Betroffenen unter anderem folgendes: „Informieren Sie Verwandte, Freunde, Bekannte oder – bei Stalking am Arbeitsplatz – Kollegen und Arbeitgeber über Ihre Situation. Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige. Machen Sie dem Stalker/der Stalkerin (im Idealfall vor Zeugen) unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt, in welcher Form auch immer, wünschen. Erstellen Sie eine Dokumentation mit allen bedrohlichen Handlungen, führen Sie ein Tagebuch, sichern Sie Telefonate und Nachrichten. Für eine solche Dokumentation hat der Opferschutzverband die NO Stalk App entwickelt.“