Nach dem Auftritt von Gustl Mollath ist dies der zweite Höhepunkt im Untersuchungsausschuss: Mehr als dreieinhalb Stunden lang muss Bayerns Justizministerin Beate Merk den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Foto: dpa

Nach dem Auftritt von Gustl Mollath ist dies der zweite Höhepunkt im Untersuchungsausschuss: Mehr als dreieinhalb Stunden lang muss Bayerns Justizministerin Beate Merk den Abgeordneten Rede und Antwort stehen - und überrascht mit einer kurzen Gefühlsregung.

München - Es sind einige wenige trockene Sätze - und doch sind diese vielleicht die entscheidende Neuigkeit in dieser Sitzung des Mollath-Untersuchungsausschusses. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), die nicht nur unter schwerem Beschuss der Opposition steht, sondern sich inzwischen auch Kritik vom Koalitionspartner FDP anhören muss, sitzt dort am Freitag auf dem Zeugenstuhl. Und sagt dann diesen komplizierten Satz: „In meinen Einlassungen und Argumentationen zu diesem Fall wurde nicht erkennbar, dass mich menschlich und persönlich das Schicksal eines Menschen, der seit nun bald sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht ist, bewegt.“

Gemeint ist der Nürnberger Gustl Mollath, der 2006 per Gerichtsurteil in die Psychiatrie eingewiesen wurde und seither dagegen ankämpft. Er hat es mit seinem Schicksal mittlerweile zu bundesweiter Berühmtheit gebracht. Am Dienstag sagte er selbst unter großem Medienwirbel im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags zu seinem Fall aus.

"Sowas lässt mir keine Ruhe"

Dennoch hat es bis zu diesem Freitag gedauert, dass Merk erstmals einräumt, dass seine Geschichte sie keineswegs kalt lässt. Das Urteil gegen Mollath sei schnell als Fehlurteil bezeichnet worden, sagt sie und betont: „Sie können mir glauben, sowas lässt mir keine Ruhe.“ Wichtig sei ihr, „dass aufgeklärt wird, ob Herrn Mollath zu Recht oder zu Unrecht die Freiheit entzogen wurde“. All dies sind Sätze, die auch viele in der Koalition gerne früher von ihr gehört hätten.

Ansonsten argumentiert Merk auch vor dem Untersuchungsausschuss so, wie schon mehrmals in den vergangenen Jahren im Rechtsausschuss - gewohnt sachlich, kühl und manchmal genervt. Sie sagt, dass sie nichts für Mollath habe tun können - weil ihr wegen der Unabhängigkeit der Justiz die Hände gebunden seien. Erst im November 2012 habe sie handeln können - als es „massive Zweifel an tragenden Feststellungen“ im Gerichtsurteil gegen Mollath gegeben habe.

Kein "Schubs" vom Ministerpräsidenten

Da habe sie dann innerhalb einer halben Stunde einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet. Und als der zuständige Staatsanwalt in einem Telefonat mit dem Ministerium sagte, er wolle dies schriftlich haben, „dann habe ich gesagt, dann bekommt er es schriftlich - und zwar sofort“. Einen „Schubs“ von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe sie dafür im Übrigen nicht gebraucht. „Das habe ich gemacht, um Klarheit zu bekommen.“

Ansonsten geht es in der mehr als dreieinhalbstündigen Vernehmung Merks um die dicken Fragezeichen, die der Fall Mollath aufwirft. Es geht um all die möglichen Fehler und Versäumnisse, die der bayerischen Justiz vorgeworfen werden. Merk sagt dazu quasi nichts. Sie werde Entscheidungen der unabhängigen Justiz nicht kommentieren, sagt sie immer wieder. Und: „Über Richter entscheiden Richter.“

Eine der zentralen Fragen: Warum wurde nach Hinweisen Mollaths auf mögliche Schwarzgeldverschiebungen bei der HypoVereinsbank kein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Dazu sagt Merk, Mollath habe damals keine zureichenden, tatsächlichen Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht einer Straftat vorgetragen. „Ich sehe auch heute damals keinen Fehler“, sagt sie. Einer der damals zuständigen Staatsanwälte, der heutige Schwabacher CSU-Oberbürgermeister Matthias Thürauf, sagt als vorläufig letzter Zeuge im Ausschuss, er könne sich wirklich überhaupt nicht erinnern.

Wie es mit Mollath weitergeht - ob er weiter in der Psychiatrie bleiben muss oder auf freien Fuß kommt: Das entscheidet sich nicht im Untersuchungsausschuss. Gespannt wird jetzt darauf gewartet, wie das Landgericht Regensburg über den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft entscheidet.