Erst Russland, jetzt der Iran: Der Stuttgarter Konzern verkauft Technologie in alle Welt, aber die Kontrolle über die Verwendung ist schwierig. Das zeigt sich auch jetzt bei einem neuen Fall im Iran.
Die „Tagesschau“ titelte in ihrem Online-Angebot „Massenüberwachung im Iran: deutsche Kameras für das Mullah-Regime?“, und erklärte, der Iran setze auf Überwachung und auf Gesichtserkennungs-Software, um zum Beispiel Frauen zu verfolgen, die sich nicht an die Kopftuchpflicht halten. Ein Lieferant von Kameras sei der Bosch-Konzern, der aber bestreite, dass die Geräte zur biometrische Gesichtserkennung genutzt werden könnten. Welche Rolle aber spielt Bosch dann bei der technischen Ausrüstung des Mullah-Regimes?
Tatsächlich lieferte die Gebäudetechnik-Sparte von Bosch zwischen 2016 und 2018 Sicherheitskameras in den Iran, bestätigt das Unternehmen unserer Zeitung. Man habe – wie in vielen anderen Ländern auch – die Kameras „nicht direkt an Systemintegratoren, Einrichtungen oder Endkunden verkauft“. Vielmehr erfolge der weltweite Vertrieb über Händler, die die Produkte und Systeme zur Installation weiterverkaufen. Diese wiederum verpflichten sich in den Lieferverträgen zur Einhaltung aller exportkontrollrechtlichen Vorschriften.
Der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zufolge werden Frauen auch mithilfe von Gesichtserkennungssoftware verfolgt. Der Menschenrechtsanwältin Raha Bahreini zufolge drohen ihnen Konsequenzen, wenn sie mit ihrem Auto über eine Kreuzung fahren oder Einkaufstaschen aus dem Auto holen und ihr Kopftuch verrutscht sei. Frauen hätten berichtet, dass sie unmittelbar danach Nachrichten auf ihr Handy erhalten hätten, wonach sie wegen ihres Kopftuchs von Kameras gefilmt worden seien und mit rechtlichen Schritten zu rechnen hätten. Im vergangenen Jahr war eine 22-jährige Frau, die ihr Kopftuch nicht regelkonform getragen hatte, im Gewahrsam der Sittenpolizei ums Leben gekommen.
Doch welche Möglichkeiten bieten die bei Bosch vor Jahren gekauften Kameras für die Repression durch das Regime? Eine biometrische Gesichtserkennung, so Bosch, sei mit den Kameras nicht möglich – eine entsprechende Software könne auch nicht nachträglich installiert werden. Allerdings könnten die Kameras „Objekte von geringer Zahl zählen“. Hat das Regime davon möglicherweise einen Nutzen?
Die ARD-Sendung „Weltspiegel“ zitiert nicht näher benannte Aktivisten mit der Aussage, wenn in einem Kamerabild mehr als fünf oder zehn Personen auftauchten, werde ein Alarm an den nächsten Polizeistützpunkt geschickt. Es handele sich dabei um einen „Alarm zur Erkennung der Menschenmenge“. Bosch, wiederum erklärt, die Kameras seien auf das Erkennen von Demonstrationen „nicht ausgelegt“. Aber womöglich kann sie gleichwohl dafür missbraucht werden, wenn auch in einem begrenzten Rahmen.
Bei vielen Gütern, die international gehandelt werden, handelt es sich um so genannte Dual-Use-Produkte. Diese können sowohl für zivile Zwecke als auch militärisch genutzt werden. Die EU hat umfangreiche Listen von Gütern herausgegeben, deren Export beschränkt ist – zudem hat sie so genannte Catch-all-Vorschriften erlassen, die Beschränkungen auch für Güter vorsehen, die gar nicht auf der Liste stehen. Demnach kommt es auch auf die Frage an, für welche Zwecke ein Exportgut vorgesehen ist.
Seit 2021 fallen unter die Catch-all-Regeln auch „Produkte der digitalen Überwachung“, wenn diese „im Zusammenhang mit interner Repression und/oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten“. Diese Verschärfung trat allerdings erst im Jahr 2021 in Kraft – drei Jahre, nachdem Bosch den Export von Kameras in den Iran eingestellt hatte.
Die Beurteilung der Geschäfte des Konzerns mit dem Iran wird auch dadurch nicht einfacher, dass sich die Rolle des Iran in den vergangenen Jahren dramatisch geändert hat. Damals galt der Iran im Westen als Hoffnungsträger. Noch im Jahr 2015 unterzeichnete er ein internationales Abkommen mit den USA, mit Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Russland und China, mit dem er sein Atomprogramm beschränkte und sich verpflichtete, keine Atomwaffen zu bauen. Im Jahr 2018 jedoch stiegen die USA unter ihrem damaligen Präsidenten Donald Trump aus dem Abkommen aus, woraufhin sich der Iran vom Westen abwandte.
Er begann wieder mit der Herstellung von angereichertem Uran, mit dem sich Atomwaffen herstellen lassen, und verfolgt Frauen, die sich weigern, ein Kopftuch zu tragen. Auch wirtschaftlich begann eine Eiszeit zwischen dem Iran und der EU: Seit 2018, als Bosch die letzten Kameras in den Iran lieferte, ist der Handel von 20,7 auf 5,2 Milliarden Euro eingebrochen.
Russlandverbindung
Vorwurf
Vor dem Bekanntwerden des Irangeschäfts musste sich Bosch schon im Zuge des Angriffskriegs gegen die Ukraine zu umstrittenen Russlandverbindungen erklären. In russischen Militärfahrzeugen an der Front wurden Bosch-Komponenten entdeckt. Diese seien zwar vom Unternehmen produziert, aber nicht selbst geliefert worden, hieß es dazu in einer Bosch-Erklärung.
Reaktion
Infolge des Krieges ließ Bosch eigene Produktionsstätten in Russland schließen und verkaufen. Seitdem verklagt der Konzern Betriebe, die in Russland gefertigte Produkte weiter unter dem Namen Bosch verkaufen.