Bei einem Umzug müssen viele Dinge beachtet werden. (Symbolbild) Foto: Pixabay/congerdesign

Eine schönere Wohnung, das langersehnte Eigenheim oder ein neuer Job in einer anderen Stadt: Mit einem Umzug beginnt meist ein neues Kapitel. Die räumliche Veränderung ist aber auch nicht selten mit Stress verbunden. Was man bei einem Umzug beachten muss, hat unsere Redaktion erfragt.

Sein Hab und Gut bruchsicher verpacken, Kisten schleppen, sich neu einrichten, das bisherige Zuhause an die Nachmieter oder Käufer übergeben - wer umzieht, hat viel zu tun und muss an einiges denken. Und das meistens schon ein paar Monate bevor es überhaupt in das neue Zuhause geht: Eine Mietwohnung muss gekündigt werden, nicht selten bietet sich auch ein Wechsel des Internet- oder Stromanbieters an, die ein oder andere Versicherung wird gegebenenfalls hinfällig. Und natürlich gibt es auch während und nach dem Umzug Dinge, die beachtet werden sollten.

Welche das sind, weiß Oliver Hauer. Er ist Geschäftsführer bei der internationalen Möbelspedition Jüngling mit Sitz in Oberndorf-Bochingen. „Schon im Vorfeld des Umzugs bietet sich grundsätzlich das Aussortieren von Dingen an, die ich im neuen Zuhause nicht brauche“, rät Hauer. Außerdem sollte man sich Gedanken darüber machen, wie man sein Inventar am besten bruchsicher verpackt: „Stabile Kartons sind wichtig, die man auch gut stapeln kann“, sagt der Fachmann. Papier, Luftpolsterfolie, Verpackungschips, spezielle Einsätze für Gläser und andere Artikel seien ebenfalls sinnvoll, um sein Hab und Gut bei einem Umzug zu schützen. „Das ist sehr wichtig, weil wenn nachher ein Erinnerungsstück oder ein wertvoller Gegenstand beschädigt wird, ist es einfach ärgerlich, wenn man ein paar Cent zu viel beim Verpackungsmaterial gespart hat.“

Beim Thema Transport sollte man sich gut überlegen, ob man einen Fachmann engagiert oder Möbel und Kartons selbst von A nach B fährt, sagt Hauer. Bei letzterer Variante müsse man sich erst mal Gedanken darüber machen, woher man ein geeignetes Fahrzeug bekommt. „Da empfiehlt sich immer ein Fahrzeug mit Festaufbau und nicht mit Planenaufbau, weil man sein Gut ja auch richtig sichern muss, damit nichts umfällt. Ideal wäre ein Fahrzeug, bei dem man Mobiliar festbinden kann und dann brauch ich auch noch weitere Packmittel, um alles zu schützen. Entweder man verpackt alles in Luftpolsterfolie oder man nimmt Decken“, erklärt der Fachmann. Wenn man ein Fahrzeug mietet, müsse auch die Entfernung bedacht werden, bei der zusätzliche Spritkosten anfallen können. Und auch die fristgerechte Rückgabe des Transporters dürfe nicht vergessen werden.

Viele Dinge müssen am Umzugstag bedacht werden

Wenn wertvolle oder empfindliche Gegenstände transportiert werden müssen, empfiehlt Hauer aber immer, ein professionelles Umzugsunternehmen zu engagieren. „Wenn man diese Dinge selbst umzieht, hat man keine Haftung für Schäden und da kann natürlich schnell etwas kaputt gehen, weil man als Laie nicht weiß, wie man diese Gegenstände richtig verstauen oder verpacken muss. Deshalb sollte man dann immer den Fachmann ran lassen.“ Doch es sei auch eine Frage des Volumens: Habe man nur wenige oder kleine Möbelstücke, könne man diese einfacher selbst umziehen. „Bei einem großen Volumen brauche ich Manpower, große Fahrzeuge und Ladehilfsmittel - und das hat natürlich nur ein Profi“, sagt Hauer.

Wichtig sei es außerdem, die Parksituation am Umzugstag zu bedenken. Man sollte genügend Platz schaffen, um alle wichtigen Fahrzeuge so nah wie möglich am Hauseingang parken zu können. „Es empfiehlt sich auch immer die Nachbarn zu verständigen, damit die sich nicht möglicherweise belästigt fühlen und wissen, dass beispielsweise ein Aufzug in einem Mehrfamilienhaus an diesem Tag für den Umzug benutzt wird“, empfiehlt der Fachmann.

Natürlich sei auch geeignetes Werkzeug wichtig, das man am Umzugstag griffbereit haben sollte. Auch ein Einrichtungsplan wäre nicht schlecht, damit die Umzugshelfer oder die Mitarbeiter des Umzugsunternehmens wissen, in welchen Raum bestimmte Möbelstücke müssen. „Sonst artet es am Umzugstag möglicherweise im Chaos aus, wenn alles in einem Raum steht“, befürchtet Hauer.

Umzugskosten können von der Steuer abgesetzt werden

Bei einem Umzug ins Ausland gibt es außerdem viele weitere Dinge, die beachtet werden müssen. Innerhalb der EU müsse laut Hauer nichts verzollt werden. „Ziehe ich aber außerhalb der EU um, beispielsweise in die Schweiz, muss ich eine Zollabfertigung durchführen. Dafür brauche ich natürlich weitere Dokumente, die mich überhaupt berechtigen, in das Land einzureisen und Güter mitzuführen. Das ist aber von Land zu Land unterschiedlich und das hängt auch unter anderem von der Staatsangehörigkeit und dem Status des Umziehenden ab“, erklärt Hauer. Darüber sollte man sich im Vorfeld informieren. Viele Fragen dazu könnten aber auch Spediteure beantworten.

Auch nach dem Umzug gibt es Dinge, die schnell in Angriff genommen werden müssen. Beispielsweise sollte die Anmeldung bei der Stadt sofort erledigt werden. „Da bekommt man eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter, die man abgeben muss. Als Eigentümer ist man selbst eingetragen“, erklärt Hauer. Außerdem sollten alle mit der bisherigen Wohnung zusammenhängenden Lesestationen, wie Strom- oder Wasserzähler, abgelesen werden. „Das dient der sauberen Abrechnung der Nebenkosten. Da gibt es auch Hilfestellungen im Internet von den jeweiligen Energieträgern.“ Darüber hinaus sei es natürlich wichtig, die neue Adresse allen Einrichtungen, mit denen man zu tun hat, mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise Banken, Versicherungen, Behörden, der Arbeitgeber, die Schule oder der Kindergarten und weitere.

Übrigens könne man Umzugskosten von der Steuer absetzen: „Nicht nur berufsbedingt, sondern generell ist eine steuerliche Geltendmachung möglich, weil ein Umzugsunternehmen steuerrechtlich ein haushaltsnaher Dienstleister ist“, erklärt Hauer. Der Fachmann rät außerdem, nur professionelle Umzugsunternehmen anzufragen, wenn man sich dafür entscheidet, eines zu engagieren. Diese würden sich über bestimmte Qualitätsmerkmale auszeichnen: „Man sollte Mitglied des Bundesverbandes sein und idealerweise sollte man zertifiziert sein, weil es auch in diesem Gewerbe leider schwarze Schafe gibt“, warnt Hauer.

Das muss laut Anwalt bei der Kündigung eines Mietobjekts beachtet werden

Doch nicht nur auf die Professionalität des Umzugsunternehmens sollte geachtet werden. Es gibt auch einige juristische Dinge, die Umziehende wissen sollten. Zieht man aus einer Mietwohnung oder einem Miethaus aus, seien selbstverständlich die jeweils geltenden Kündigungsfristen zu beachten, erklärt Stefan Haller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Schramberg-Sulgen.

Anlässlich der Beendigung des Mietverhältnisses müsse der Mieter außerdem prüfen, ob von ihm Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. Das hänge zum einen von der Frage ab, ob die Mietwohnung überhaupt renovierungsbedürftig ist sowie zum anderen davon, ob der Mieter rechtlich zur Durchführung von Renovierungsarbeiten verpflichtet ist, erklärt der Anwalt. Eigentlich sei nach dem Gesetz der Vermieter dafür verantwortlich. Meist sei es jedoch so, dass diese die Verpflichtung in den Mietverträgen auf die Mieter abwälzen.

Nach der Beendigung des Mietverhältnisses sei der Mieter grundsätzlich dazu verpflichtet, eventuell von ihm vorgenommen bauliche Veränderungen der Mietsache rückgängig zu machen, erklärt der Anwalt. Daneben müsse der Mieter das Mietobjekt selbstverständlich auch vollständig räumen, was natürlich auch für Nebenräume wie den Keller oder die Garage gelte. Sperrmüll sollte außerdem rechtzeitig angemeldet werden.

Keine rechtliche Frist für Rückgabe der Kaution

Haller rät außerdem dazu, dass sich Mieter und Vermieter entweder gemeinsam oder jeweils einzeln für sich die für die Betriebskostenschlussabrechnung erforderlichen Zählerstände notieren und auch fotografisch dokumentieren. Bei der Übergabe der Wohnung müsse der Mieter alle Schlüssel zurückgeben - auch vom Mieter angefertigte Nachschlüssel.

Übrigens verjähren bereits sechs Monate nach vollständiger Rückgabe der Mietsache eventuelle Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz wegen Beschädigungen des Mietobjekts oder unterlassener Schönheitsreparaturen, sagt Haller. Allerdings gibt es keinen festgelegten Zeitpunkt, bis wann der Vermieter dem Mieter die Kaution zurückzahlen muss. „Die überwiegende Rechtsprechung gesteht dem Vermieter jedoch einen Zeitraum von sechs Monaten zu, gerechnet ab dem Tag der Rückgabe der Mietsache“, sagt der Anwalt. In machen Fällen sei der Vermieter jedoch auch dazu berechtigt, über diese sechs Monate hinaus noch zumindest einen Teil der Kaution einzubehalten.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien erstmals am 3. August 2023.