Auf bahneigenen Flächen kann die Bahn bauen – das kann auch die Gemeinde nicht verbieten. Foto: Hopp

Kombiniertes Verkehrsterminal am Bahnhof könnte immer noch in abgeschwächter Form kommen. Immaterieller Schaden dürfte sehr hoch sein.

Eutingen - Das KVT (Kombiniertes Verkehrsterminal), dessen Realisierung zumindest auf der gemeindeeigenen Fläche beim Eutinger Bahnhof per Bürgerentscheid gestoppt wurde, beschäftigt Bürger und Verwaltung noch immer.

Um hier wirklich auf der ganz sicheren Seite zu sein, wie man sich in rechtlicher Hinsicht verhalten müsse – sollten Bahn, Metrans oder ein anderer Unternehmer auf die Idee kommen, eine abgespeckte Version einer Güterumladestation auf dem bahneigenen Gelände zu erstellen – hat die Gemeindeverwaltung ein renommiertes Rechtsanwaltsbüro mit der juristischen Beurteilung dieser Angelegenheit betraut.

Im Wesentlichen kam nicht viel mehr heraus, als man bisher wusste. Wichtigster Aspekt ist und bleibt, dass der Bürgerentscheid, an den die Verwaltung drei Jahre gebunden ist, nur für die gemeindeeigenen Flächen gilt, nicht aber für die Flächen der Bahn.

Die Bahn oder einer ihrer Partner können mit ihrem Gelände tun, was immer sie möchten. Das war eigentlich schon seit Projektstart klar und wurde immer wieder hervorgehoben. Die Gemeinde könne dagegen ihre nach Eisenbahnrecht gewidmeten Flächen nicht ohne die Zustimmung der DB überplanen, stellte der Jurist klar.

Übersetzt heißt das, man kann dort nur irgendetwas ansiedeln, das mit der Eisenbahn zu tun hat. Eine Erweiterung des Garagen- oder eines Handwerkerparks, wie von einen Projektentwickler ins Auge gefasst und von der "UNI-Eutingen", der Unternehmer-Union unterstützt, wird es deshalb mit größter Wahrscheinlichkeit auf dieser Fläche nicht geben. Der Projektentwickler hat seine Anfrage an die Gemeinde wieder zurückgestellt, wie Bürgermeister Armin Jöchle den Gemeinderat informierte.

Martin-Faßnacht-Straße könnte genutzt werden

Weiterhin kam der Jurist zu der Einschätzung, dass die Gemeinde dem eventuellen Betreiber eines KVTs die Nutzung der Martin-Faßnacht-Straße im Gewerbegebiet "Neuer Bahnhof" nicht verbieten kann. Auch dann nicht, wenn dieser die Bahnfläche für die Güterverladung nutzt. Es sei denn, es läge eine übermäßige Inanspruchnahme – also wenn anstatt 30 täglich 300 LKWs dort verkehren –, die gesetzlichen Lärmwerte überschritten oder verkehrsrechtliche Aspekte ein LKW-Verbot erfordern würden.

Ansonsten stellte der Anwalt klar, dass man keine pauschale Beurteilung abgegeben könne. Jede Anfrage müsse von Fall zu Fall geprüft und die einzelnen Aspekte jeweils gesondert gewichtet werden. Für Jöchle liegt der Fall nun klar auf dem Tisch. Er ist der Ansicht, dass man hier nicht mehr weiteren juristischen Rat einholen muss.

Irgendwann müsse halt auch mal Feierabend sein. Besonders mit diesem Fall, der außer jeder Menge Ärger zudem ein ordentliches Loch ins Haushaltsbudget riss. Unter dem Slogan: "Demokratie gibt’s nicht zum Nulltarif" legte die Verwaltung die Kosten für dieses Projekt offen.

Aufgeteilt in drei Projektabschnitte – Planungsprozess, Kosten der Bürgerbeteiligung sowie Infomaterial und die EDV-, Sach- und Personalkosten – belaufen sich die Gesamtkosten des gesamten Vorganges auf 118.658 Euro.

Größter Brocken sind die Personalkosten

Der größte Brocken davon sind die Personalkosten von 65.000 Euro. "Das sind keine ›die Leute sind eh-da-Kosten‹, da das Personal in dieser Zeit auch andere Aufgaben hätte erledigen können", verdeutlichte Jöchle diese Zahl.

Etwas mehr als 27.000 Euro kostete die Planung und die Visualisierung durch das Büro Gfrörer bereits im Planungsstadium und als es um den Bürgerentscheid ging, wurden 11.000 Euro für diverse Ausgaben fällig, zu denen auch der Moderationsprozess oder die Verkehrsuntersuchung gehörten. Für den eigentlichen Bürgerentscheid mussten nochmals rund 11.000 Euro in die Hand genommen werden, bis von der Infobroschüre bis zu Wahlbriefen und Merkblättern alles erledigt war.

Das ist der derzeitige Stand in Sachen KVT – nur, ob am Bahnhof nun Ruhe einkehrt, steht auf einem anderen Blatt. Interessant wäre es für alle Beteiligten, den immateriellen Schaden, den dieses Projekt verursacht hat, in Euro und Cent errechnen zu können. Da würde eine ganz andere Summe herauskommen.