36-Jähriger aus Eutingen muss nach einem Geständnis eine Strafe von 600 Euro zahlen / Einspruch zurückgezogen

Von Gerd Karjoth

Horb/Eutingen. "Er hat mich am Hemd gepackt und dann habe ich ihm eine geknallt". Eindringlich schilderte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Horb Richter Reinhard Geiser und Oberstaatsanwalt Michael Gross die Geschehnisse.

Der 36-Jährige aus Eutingen musste sich vor Gericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Er hatte einen Strafbefehl vom Gericht zur Zahlung von 600 Euro erhalten. Dies akzeptierte er jedoch nicht, da er sich im Recht fühlte. Vorausgegangen war ein Streit zwischen Kindern und Jugendlichen zweier Familien. Die einen hatten Eier gegen ein Haus geworfen und die anderen ärgerten sich darüber. Dieses artete in einen verbalen Streit mit wüsten Beleidigungen und Bedrohungen aus.

Die Gruppe der "Eierwerfer" verständigte ihren Vater. Als dieser erschien, wurde er mit sexuellen Beleidigungen der schlimmsten Art bedacht und bedroht "abgeknallt" zu werden. Auch wurde angeblich gedroht, Mitglieder der Rockerbande "Black Jackets" zu Hilfe zu holen.

Der 14-Jährige, der diese Beleidigungen und Bedrohungen ausgestoßen hatte, war mit seinem Fahrrad gekommen. Er beschuldigte den 36-Jährigen: "Ich war auf dem Fahrrad und er hat mir eine geklatscht." Mit der anderen Hand sei er gewürgt worden. Richter Geiser fragte nach, ob er den Angeklagten am Hemd gepackt, beleidigt, mit dem Abknallen und den "Black Jacketts" gedroht habe. Doch der 14-Jährige konnte sich nicht erinnern.

Infolge dessen wurden die zwei Kinder, neun und zwölf Jahre, des Angeklagten befragt. Diese bestätigten, dass ihr Vater dem Jugendlichen eine Ohrfeige gegeben hat, als dieser ihn beleidigte und am Kragen packte. Das Opfer, der Jugendliche, konnte sich nicht mehr daran erinnern, den Vater am Kragen gepackt, beleidigt und bedroht zu haben.

Beim Verlesen der persönliche Verhältnisse stellte sich heraus, dass der Angeklagte elf Eintragungen im Bundeszentralregister hatte.

Nachdem der Angeklagte gestanden hatte, die Ohrfeige gegeben zu haben, befand es Richter Geiser für notwendig, den Angeklagten zu befragen, weshalb er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Denn an der vorsätzliche Körperverletzung kam er nicht vorbei. Da der 36-Jährige keinen Verteidiger hatte wies der Richter den Angeklagten darauf hin, dass er bei einem Urteil nicht wisse, ob es eine höhere Strafe geben oder das Strafmaß niedriger werde.

Der Angeklagte verstand diesen Hinweis und zog seinen Einspruch zurück. Das Verfahren wurde eingestellt und es blieb bei den 600 Euro aus dem Strafbefehl.