Bebauungsplan "Vogelsangstraße" Thema im Göttelfinger Ortschaftsrat

Von Peter Morlok Eutingen-Göttelfingen. Der Ortschaftsrat beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung hauptsächlich mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Vogelsangstraße". Ortsvorsteherin Diana Wally erklärte sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen.

Es ging darum, dass durch die Aussiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der bisher in der Kaiserstraße seine Hofflächen hatte (wir berichteten), Platz für eine neue Wohn- und Mischgebietsbebauung frei wurde.

Da zudem entlang der Brunnenstraße Grundstücke aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Hinter den Gärten" herausgenommen und dem neuen Bebauungsplan zugerechnet werden, muss dessen Geltungsbereich geändert werden.

Ziel dieser vierten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Vogelsangstraße" ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage, die die Erschließung der noch unbebauten Bereiche im Sinne einer Innenentwicklung steuert und der einen städtebaulichen Rahmen für die Umsetzung von zeitgemäßen Bauvorhaben und Modernisierungen vorgibt. Aus diesem Grund verzichtet man größtenteils auf starre Bauschablonen. Durch größere Baufenster soll die Möglichkeit der Nachverdichtung gegeben werden.

Außerdem soll der Verzicht auf die Vorgabe einer Firstrichtung die Möglichkeit besserer Ausnutzung solarer Energien erschließen und durch den Wegfall von festgesetzten Traufhöhen und Dachformen wird entsprechenden Bauwünschen schon im Vorfeld nachgekommen. Ferner soll das neue Baugebiet durch eine zusätzliche, neu anzulegende Stichstraße besser erschlossen werden.

Anton Raible: Vorgaben bei den Dachgauben zu spitzfindig

Joachim Gölz, der diesen Tagesordnungspunkt moderierte, kam zu dem Schluss, dass hier der übliche, zulässige Baustandard als Grundlage für diesen Einleitungsbeschluss angewandt wurde.

Auch Horst Niessner und Anton Raible freuten sich, dass hier ein Bebauungsplan aufgelegt wurde, der nicht von allzu vielen Vorschriften geprägt ist. Lediglich die Vorgaben im Hinblick auf die Dachgauben hält Raible für reglementierend und spitzfindig. Seiner Ansicht nach sollen Dachgauben Wohnraum sinnvoll erweitern und nicht Anlass zu Ausnahmen und Befreiungen geben, die seiner Ansicht nach aufgrund dieser Vorgaben kommen werden. Sein Antrag, diese Regelung aufzuheben, fand jedoch keine Mehrheit. Einstimmig war man sich dagegen einig, dass die Baulinie entlang der Brunnenstraße ortsbildprägend sein wird und deshalb forderte das Gremium, dort eine mindestens zweigeschossige Bebauung vorzuschreiben.

Themen wie Flachdächer oder die nicht mehr mögliche bauliche Veränderung der Bushaltestelle wurden zwar angesprochen, gingen jedoch nicht in den Beschlussvorschlag ein.