Kommissionsvize Frans Timmermans ist verantwortlich für die Umsetzung des Green Deal. Foto: AFP/Johanna Geron

Am kommenden Mittwoch legt die Kommission ihre Vorschläge zum Energiesparen vor. Damit kommt auf Verbraucher und Unternehmen so einiges zu.

Brüssel - Im ersten Schritt hat die EU die Klimaschutzziele hochgeschraubt. Der Ausstoß von klimaschädlichem CO2 soll bis 2030 um 55 Prozent niedriger liegen als 1990. Jetzt kommt die Kommission mit dem Drehbuch für ihre Klimapolitik. Am kommenden Mittwoch will das Gremium Vorschläge für rund ein Dutzend EU-Gesetze vorlegen, die dafür sorgen sollen, dass das 55-Prozent-Ziel erreicht wird. Das Paket heißt daher „Fit für 55“. Was kommt auf Verbraucher und Unternehmen zu? Ein Überblick:

 

Autos

Die Kommission wird den Herstellern vorschreiben, den CO2-Ausstoß von Neuwagen drastisch zu senken. Derzeit darf ein Neuwagen im Schnitt nicht mehr als 95 Gramm je gefahrenen Kilometer ausstoßen. Das entspricht etwa einem Verbrauch von 3,4 Liter Diesel auf 100 Kilometern. Je nach Flotte eines Herstellers und dem Gewicht seiner Fahrzeuge variieren die Werte. Beschlossen ist bereits, dass der Ausstoß bis 2030 um 37,5 Prozent sinken muss. Die Kommission wird nun vorschlagen, dass der CO2-Ausstoß bis 2030 um 50 bis 60 Prozent sinkt. Die endgültige Zahl wird erst am Dienstag festgelegt. Klar ist aber, dass der Anteil an E-Fahrzeugen, die rechnerisch mit null Gramm CO2 in die Statistik eingehen, massiv steigen muss. Im Gespräch ist, dass Neufahrzeuge 2035 gar kein CO2 mehr ausstoßen dürfen. Das wäre dann das Verbot der Produktion von Autos mit Verbrennungsmotoren. Die Hersteller haben sich mit dem E-Auto-Kurs abgefunden, die meisten Zulieferer noch nicht.

Ladesäulen

Die Zulassungszahlen für E-Autos steigen, was auch mit den üppigen staatlichen Zuschüssen zusammenhängt. Mitgliedstaaten sollen angehalten werden, die Infrastruktur für alternative Antriebe – Ladesäulen und Wasserstoff-Tankstellen – auszubauen. Das Ladenetz könnte etwa an die Zahl der zugelassenen E-Autos gekoppelt werden. Die Kommission ist sich noch nicht einig, ob sie die Mitgliedstaaten nur anhalten oder per Verordnung auch verpflichtet soll.

Erneuerbare Kraftstoffe

Auch Verbrenner, die mit klimaneutral hergestellten Kraftstoffen unterwegs sind, stoßen kaum CO2 aus. Die Beimischungsquoten für Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe sollen daher steigen, ein Anteil von bis zu 38 Prozent ist im Gespräch. Auch Schiffen, die in EU-Häfen anlegen, soll die Verwendung von klimafreundlicheren Treibstoffen vorgeschrieben werden.

Energiesteuern

Brüssel will Mindeststeuern auf Energie vorschlagen. Dies bedeutet, dass auf bislang nicht besteuertes Flugbenzin künftig Steuern erhoben werden. Das soll aber nur für Flüge innerhalb der EU gelten. Zudem soll die Kerosinsteuer über einen Zeitraum von mehreren Jahren eingeführt werden. Bislang gibt es nur in den Niederlanden eine Kerosinsteuer. In Deutschland wird bereits eine Luftverkehrsabgabe je Ticket erhoben.

Handel mit Verschmutzungszertifikaten

Der Handel mit Verschmutzungszertifikaten (Emissionsrechte) wird bereits in der EU gehandhabt und soll ausgeweitet werden. Industrie, Energieerzeuger und Luftfahrt werden Schritt für Schritt mehr Zertifikate dazukaufen müssen, wenn sie weiterhin auf Energie aus fossilen Quellen setzen. Die Zertifikate werden deutlich verknappt. Beim Emissionshandel (Abkürzung ETS) handelt es sich um ein marktwirtschaftliches Instrument, das dafür sorgt, dass Klimaziele eingehalten werden. Zusätzlich zum bestehenden ETS wird ein zweites ETS-System für Verkehr und Gebäude aufgebaut. Es soll einen finanziellen Anreiz dafür geben, dass beim Verkehr und bei der Wärmeversorgung die Entstehung von CO2 vermieden und in Zukunftstechnologien investiert wird. Im Gegenzug bedeutet dies, dass das Tanken von fossilen Treibstoffen und das Heizen mit Öl und Gas teurer werden. Die energieintensive Industrie werde bis 2035 geschont, heißt es in Brüssel. Sie kann bis dahin mit einer kostenlosen Zuteilung rechnen.

Grenzausgleich

Es soll vermieden werden, dass Unternehmen, die auf Energie angewiesen sind, gegenüber Wettbewerbern außerhalb der EU Nachteile haben. Dafür will die EU ab 2023 einen Grenzausgleich einführen, den man sich wie einen Klimazoll vorstellen kann. Er soll sich zunächst auf vier Produkte beziehen: Aluminium, Stahl, Düngemittel und Strom. Beim Import in die EU wird künftig auf diese Produkte der Klimazoll erhoben. Gleichzeitig soll die Zuteilung von kostenlosen Verschmutzungszertifikaten heruntergefahren werden. Beim Export der vier Produkte in Drittstaaten sollen Unternehmen aus der EU eine Entlastung bekommen.

Lastenteilung

Der Emissionshandel reicht nicht aus, um die Klimaziele zu erfüllen. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten aus Brüssel verpflichtet, Hausaufgaben beim Klimaschutz zu machen. Die Mitgliedstaaten sollen etwa dafür sorgen, dass Verbraucher und Unternehmen Energie effizienter einsetzen. Diese Lastenteilung gibt es bereits heute. Sie sieht vor, dass westliche EU-Staaten sich stärker anstrengen müssen als östliche EU-Staaten. Die Mitgliedstaaten sind sich nicht einig, wie die Lasten neu verteilt werden können.

Unter Vorbehalt

Wie bei allen Vorschlägen der Kommission gilt auch hier: Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass die Mitgliedstaaten in ihrem Gremium, dem Ministerrat, und das Europa-Parlament zustimmen. In vielen Bereichen, etwa Ausbau der Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe, ist mit heftigem Widerstand der Mitgliedstaaten zu rechnen. In anderen Punkten, etwa bei den Flottenzielen für Autobauern, wird das Parlament auf weiteren Verschärfungen bestehen.