Wegen einer Laser-Attacke auf einen Piloten muss ein 45-Jähriger 40 Tagessätze bezahlen.

Esslingen - Das Amtsgericht Esslingen hat Strafbefehl gegen einen 45-Jährigen aus Esslingen erlassen. Der Mann war im November ermittelt worden, nachdem von seinem Balkon in Esslingen-Zell Piloten von Düsenjets mit einem Laser geblendet worden waren. Er gab damals an, sein Sohn sei mit dem Gerät zeitweise unbeaufsichtigt auf dem Balkon gewesen.

Gerd Ottenbacher, Direktor des Amtsgerichts Esslingen, will die Höhe des Strafbefehls nicht nennen, weil sonst Rückschlüsse auf das Einkommen des Prokuristen gemacht werden könnten. Es seien 40 Tagessätze verhängt worden. Noch sei der Strafbefehl nicht rechtskräftig: Sollte der Manager mit Schweizer Staatsangehörigkeit dem Strafbefehl widersprechen, kommt es zur Verhandlung.

Junge allein auf dem Balkon

Die Polizei hatte den Mann im November 2009 ermittelt, als nach einer Serie von Laserlicht-Attacken erneut zwei Piloten bei der Landung am Stuttgarter Flughafen kurz hintereinander geblendet wurden. Der Pilot eines Polizeihubschraubers versuchte den Lichtstrahl zu orten - und wurde plötzlich selbst Opfer des Blendangriffs. Ihm gelang es aber, Streifenbeamte vor das Wohnhaus in Zell zu dirigieren.

Dort stießen die Beamten auf den damals 44-jährigen Familienvater und seinen zehnjährigen Sohn. Der Mann gab an, den Hochleistungspointer während einer Geschäftsreise in China von einem Straßenhändler erworben zu haben. Aus Spaß habe er ihn dann mit seinem Sohn ausprobiert, allerdings nur gegen die Kamine des Heizkraftwerks Altbach gerichtet und nicht gegen Personen. Über Gefahren sei er sich nicht bewusst gewesen. Der Junge sei dann eine Zeit lang allein auf dem Balkon gewesen. Möglicherweise habe er dabei die Piloten anvisiert.

Gerichtsdirektor Ottenbacher bezeichnet die Tat als "kriminell und gefährlich" - schließlich könne der Laser die Augen der Piloten schädigen. Das Strafmaß sei nur deshalb so gering, weil offenbar nicht der Vater, sondern der Junge auf die Flugzeuge gezielt habe. "Ich bin kein Strafrichter, aber persönlich der Auffassung, dass das Strafmaß sonst weit höher sein müsste", so Ottenbacher.