Gemeinderat: Teilweise künftig auch Flachdächer erlaubt / Zügig nächsten Bauabschnitt erschließen

Der Bebauungsplan für das Wohngebiet "Sternendachsbühl" wird in einem Teilbereich geändert. In diesem werden künftig flach geneigte Dächer und Flachdächer erlaubt.

Eschbronn. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erinnerte Bürgermeister Franz Moser an den im Juli 2002 gefassten Ratsbeschluss, für das Gebiet "Sternendachsbühl" einen Bebauungsplan aufzustellen. Das allgemeine Wohngebiet sei inzwischen größtenteils erschlossen und bebaut. Durch vorgegebene Höchstgrenzen bei der Trauf- und Firsthöhe sei die damals zugelassene zweigeschossige Bauweise allerdings stark eingeschränkt worden. Mittlerweile hätten sich die Vorstellungen über Bauformen und Bauweisen deutlich verändert, weshalb neuere Bebauungspläne oftmals nur Regelungen über die Firsthöhen enthielten.

Mehrfach habe sich der Gemeinderat mit dieser Thematik in seinen Beratungen befasst. Da Bauherren bisher häufig Befreiungen beantragten und auch vermehrt Nachfragen bei der Verwaltung für freizügigeres Bauen eingegangen seien, habe das Ratsgremium in der Juni-Sitzung dieses Jahres beschlossen, in dem Plangebiet den talseitig noch nicht bebauten Bereich entsprechend zu ändern. Hierfür könne das so genannte beschleunigte Verfahren angewendet werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt würden, erläuterte der Bürgermeister.

Einen Entwurf der 1. Änderung stellte Planer André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro (RIP) vor. Dieser sah die Lockerung der Bauvorschriften für insgesamt acht Baugrundstücke vor. Rat Erwin Ebert war damit nicht ganz glücklich, da zwei dazwischen liegende Bauplätze von dieser Änderung ausgenommen seien. Die Begründung des Planers, dass dies der Topografie geschuldet sei, teilte Ebert nicht und stellte den Antrag, die beiden Plätze in den Änderungsbereich mit aufzunehmen, um einen geschlossenen Außenring zu bekommen. Mit einer Gegenstimme bei zwei Enthaltungen wurde Eberts Antrag mehrheitlich befürwortet. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, den angepassten Entwurf des Bauleitplans samt der örtlichen Bauvorschriften und Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und Stellungnahmen von Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen. Durch die Anwendung des beschleunigten Verfahrens kann auf eine erneute Umweltprüfung verzichtet und es müssen auch keine Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden. Somit ist ein Satzungsbeschluss laut Leopold noch in diesem Jahr möglich.

Das Wohnbaugebiet "Sternendachsbühl" umfasst zwei Teilbereiche mit einer Gesamtfläche von circa fünf Hektar. Im ersten, drei Hektar großen Bereich mit drei Bauabschnitten, ist der zweite Bauabschnitt bis auf vier Bauplätze bebaut, wovon zwei reserviert sind. In der Sitzung regte deshalb Rat Manfred Schmieder an, alsbald den dritten Abschnitt mit neun Bauplätzen in Angriff zu nehmen, um den Bedarf zu decken. Davon sind fünf in Gemeindebesitz, vier in Privateigentum.

Im zweiten Teilbereich des Wohngebiets Sternendachsbühl können dann nochmals rund 20 Baugrundstücke erschlossen werden. Eine Talaue wird Grünfläche bleiben.