Gemeinderat: Aufteilung künftig nach Produktbereichen / Räte nicht begeistert

Eschbronn (czh). Das neue kommunale Haushaltsrecht soll zum 1. Januar 2019 in Eschbronn eingeführt werden. Nach dem neuen Haushaltsrecht müssen künftig mindestens zwei Teilhaushalten ausgewiesen werden, erklärte Heike Weißer im Gemeinderat Eschbronn bei der ersten Sitzung im neuen Jahr im Feuerwehrgerätehaus in Locherhof.

Von der Verwaltung werden drei Teilhaushalte mit jeweils eigenen Etats für Eschbronn vorgeschlagen. Ein Produktbereich soll im Teilhaushalt eins die innere Verwaltung sein; im Teilhaushalt drei soll die allgemeine Finanzwirtschaft abgebildet werden.

Produktplan vorgestellt

In 17 externe Produktbereiche soll der Teilhaushalt zwei untergliedert werden. Im Produktplan sind aufgeführt: Sicherheit und Ordnung, Schulen, Museen, Archiv, Bibliotheken und Kulturpflege; soziale Hilfen, Kinder-, Jugend- und Familienrecht, Schwerbehindertenrecht und Gesundheitsdienste, Sport und Bäder; räumliche Planung und Entwicklung, Bauen und Wohnen, Ver- und Entsorgung, Verkehrsanlagen, ÖPNV; Natur- und Landschaftspflege, Friedhöfe, Umweltschutz, Wirtschaft und Tourismus.

Eine genaue Aufgliederung werde noch ausgearbeitet und im Gemeinderat vorgestellt, kündigte Heike Weißer an. Christoph Meyer-Sander hielt diese erzwungene Umstellung in kleinen Gemeinden für "völlig überzogen mit eher geringem Erkenntniswert" bei hohen Kosten.

Für Jochen Auber ging es aber nicht mehr um das ob, sondern nur um das wie bei der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts. Der Beschluss für produktorientierte drei Teilhaushalte fiel einstimmig.