Nach eingehender Prüfung steht fest: Weder Flächen auf der Gemarkung Schömberg noch auf der Gemarkung Schörzingen eignen sich als Windkraftstandorte. Foto: Pixabay/Ratfink1973

Auch wenn die Windhöffigkeit wohl ausreicht, kommt Schömberg nicht als Standort für Windkraft in Frage, wohl aber für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Deponie Herrlewasen bei Schörzingen wurde als FFPV-Vorranggebiet eingestuft.

Das Wind-an-Land-Gesetz aus dem Jahr 2022 und das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg von 2023 geben Flächenziele für den Ausbau erneuerbarer Energien vor. Demnach sollen mindestens zwei Prozent der Landesfläche für erneuerbare Energien bereitgestellt werden.