Der Frischwasserpreis steigt auf 2,80 Euro je Kubikmeter. Foto: jozsitoeroe/Fotolia

Die Gebühren für Wasser steigen in Haiterbach von bislang 2,60 auf 2,80 Euro pro Kubikmeter Frischwasserbezug. Für die Beseitigung von Schmutzwasser fallen ab diesem Jahr zwei Euro statt bisher 1,80 Euro an. Die Gebühr für Niederschlagswasserbeseitigung steigt von 45 Cent auf 50 Cent je Quadratmeter relevante Fläche.

Haiterbach - Sowohl für die Wasserversorgung als auch für die Abwasserbeseitigung wurden nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums zum Jahresende 2022 die Gebühren für die Jahre 2023 und 2024 durch das Büro Heyder & Partner neu kalkuliert. Dem Gemeinderat Haiterbach lagen die Kostenkalkulationen vor.

Damit werden die Gebührensätze der veränderten Gesetzeslage aufgrund Änderung des Kommunalabgabengesetzes angepasst. Insbesondere müssen die Gebühren einer gerichtlichen Überprüfung mit Blick auf das fehlerfrei ausgeübte Ermessen standhalten. In die Gebühren fließen der laufende Verwaltungs- und Betriebsaufwand ebenso ein wie Abschreibung und Zinsen. Als Bemessungsgrundlage wurde der in den Jahren 2017 bis 2021 jährliche Frischwasserverbrauch von verkauften 270 000 Kubikmetern zugrunde gelegt.

Gebühren-Obergrenze bei 2,98 Euro

Der Gemeinderat verzichtete bei seiner Entscheidung auf die Möglichkeit, eine Gebühr unterhalb der kostendeckenden Obergrenze von 2,76 Euro festzusetzen und sich gleichzeitig die Möglichkeit einer Verrechnung auftretender Defizite offenzuhalten.

Die errechnete Gebührenobergrenze einschließlich Gewinnaufschlag liegt laut Gebührenkalkulation bei 2,98 Euro. Bürgermeister Andreas Hölzlberger erklärte, dass die Festlegung auf diese Gebührenhöhe seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen werde, da die Kommune Gewinne durch EnBW-Aktien erwarte und deshalb auf den Gewinnaufschlag verzichtet.

Die Wassergebühr für 2023 und 2024 wurde einstimmig beschlossen und auf 2,80 Euro je Kubikmeter festgelegt.

245 000 Kubikmeter Schmutzwasser

Bei der Abwasserbeseitigung wurden die Gebührensätze ebenfalls an die veränderte Gesetzeslage angepasst. Grundlage für die Gebührenkalkulation sind eine Schmutzwassermenge von jährlich 245 000 Kubikmeter. Bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr wurde eine abflussrelevante Fläche von 670 000 Quadratmetern zugrunde gelegt. Als kalkulatorischer Mischzinssatz wurden drei Prozent festgesetzt.

Darüber hinaus wird in die Gebührenkalkulation für die Jahre 2023 und 2024 eine Unterdeckung aus 2016 bis 2018 in Höhe von 135 635,13 Euro eingestellt. Daraus ergab sich die kalkulierte Gebührenobergrenze ohne Verrechnung von 1,86 Euro für die Schmutzwasserbeseitigung und 47 Cent für die Niederschlagswasserbeseitigung. Mit Verrechnung der Unterdeckung liegt die Obergrenze der Gebühren bei 2,03 Euro und 51 Cent. Bereits im Vorfeld wurde vorgeschlagen, die Gebühr auf zwei Euro für Schmutzwasser und 50 Cent für Niederschlagswasser festzulegen.

Ratsmitglied Kai Kübler (UBL) schlug vor, die Unterdeckung nicht in den kommenden zwei Jahren zu verrechnet. Stattdessen könnte sie auf drei bis vier Jahre gestreckt werden, weshalb er vorschlug, die Abwasserbeseitigungsgebühr auf 1,95 Euro festzusetzen. Kämmerin Kerstin Brenner erklärte, dass die Unterdeckung aus Resten von 2016 bis 2018 in 2023 auszugleichen sei.

Pagitz kritisiert Fremdwasseranteil

Johann Pagitz (FWH) kritisierte die Mengen an Fremdwasser, die zu reduzieren wären, da Wasser kostbar sei.

Bürgermeister Hölzlberger erklärte hierzu, dass der aufgrund von Regenereignissen als Nachlauf über die Straßen angesprochene Fremdwasseranteil nicht aus frischem Quellwasser stamme und dass daran gearbeitet werde. Dränagen seien denkbar, allerdings würde der Bau eines Regenwasserkanals auch die Eigentümer alter Häuser zwingen, sich daran anzuschließen, was immens hohe Kosten verursache.

Zudem, so der Rathauschef weiter, sei in den Bereich der Fremdwasserreduzierung bereits schon viel investiert und der Anteil sei zurückgegangen worden. Maßstab für das Abwasser ist die Menge an bezogenem Frischwasser.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Gebühren auf zwei Euro für die Schmutzwasserbeseitigung und 50 Cent für die Niederschlagswasserbeseitigung festzusetzen.