Das Postbank Finanzcenter in der Friedrich-Ebert-Straße hat seinen Selbstbedienungsbereich in der Nacht nun geschlossen. Foto: Schölzel

Wer in der Nacht Geld braucht, steht vor verschlossener Tür: Die Postbank-Filiale in Schwenningen hat nachts nun geschlossen. Nach einer Gemeinderatssitzung wurde klar warum: Die Filiale hatte es immer wieder mit einem Dauergast zu tun, der dort Schaden anrichtete. Ein erteiltes Hausverbot habe nichts gebracht – muss die Filiale jetzt nachts geschlossen bleiben?

Jetzt ist sie nachts zu, die Postbank-Filiale in der Friedrich-Ebert-Straße in Schwenningen.

 

Durch Stadträtin Maria Noce (CDU) kam es in einer Sitzung des Gemeinderats auf den Tisch: Die Filiale hatte mit einem wiederkommenden „Dauergast“ zu tun, der wohl den Vorraum der Post, wo etwa Geldautomaten stehen, als sein nächtliches Domizil nutze und so einen nach Worten eines Sprechers der Postbank für „derart nachhaltige Schäden sorgte, dass die Beseitigung mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand verbunden war“.

Um welche „nachhaltigen Schäden“ es sich dabei gehandelt hat, wollte der Sprecher nicht im Detail beziffern – was war passiert?

Der Kommunale Ordnungsdienst ist nicht zuständig

Nach Angaben von Maria Noce habe der „Dauergast“ unter anderem in die Filiale uriniert sowie seine Fäkalien hinterlassen.

Aus Hilflosigkeit wandten sich zwei Mitarbeiter der Filiale an die Stadträtin, selbstverständlich habe die Postbank dem offenbar Obdachlosen Hausverbot erteilt. Auch an das städtische Ordnungsamt habe man sich gewandt – doch daraufhin folgte laut dem Bericht der Stadträtin keine Reaktion.

Und das aus gutem Grund: Das Bürgeramt, beziehungsweise der Kommunale Ordnungsdienst (KOD), sei für derartige Fälle und Kontrollen gar nicht zuständig, wie Stadtsprecher Christian Thiel schildert. „Das Bürgeramt und damit auch der KOD sind in erster Linie für die Wahrnehmung polizeilicher beziehungsweise polizeibehördlicher Aufgaben der Stadt Villingen-Schwenningen zuständig. Die Bestreifung und Sicherung privater und betrieblicher Grundstücke oder Gebäude gehört nicht zu diesem Spektrum.“

Wer steht in der Verantwortung?

Der KOD könne aber „im Rahmen seiner polizeilichen Zuständigkeiten und Befugnisse selbstverständlich auch Platzverweise erteilen“, erklärt Thiel weiter, das aber nur auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder sonstigen Freizeiteinrichtungen.

Und auch die Polizei stehe vordergründig nicht in der Verantwortung, Hausverbote zu überwachen, wie es Polizeisprecher Jörg Kluge des Polizeipräsidiums Konstanz erklärt. „Hausverbote überwachen weder die Polizei, noch der kommunale Ordnungsdienst (KOD). Da ist die Institution, die das Hausverbot erteilt, selbst in der Pflicht, zumal Hausverbote ja auch widerrufen werden können und die Polizei nicht zwangsläufig darüber informiert wird“, so sein Wortlaut.

Werde durch den Gebäudeinhaber eine Person festgestellt, die Hausverbot hat und werde diese angezeigt, ergehe eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft. „Aber nur bei ausdrücklicher Stellung eines Strafantrags, da der Hausfriedensbruch ein sogenanntes Antragsdelikt darstellt“, so der Polizeisprecher. Ohne ausgesprochenes Hausverbot liege auch zunächst kein Straftatbestand vor.

Da der Vorraum zur Bank in der Regel für jedermann zugänglich sei, seien auch keine Tatbestandsmerkmale eines Einbruchs gegeben. „Ein reines „Pinkeln“ in den Vorraum stellt zunächst einmal (noch) keine Sachbeschädigung dar, sondern wäre eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit unter Urinieren in der Öffentlichkeit“.

Das erteilte Hausverbot habe nichts genützt

„Das Hausverbot hat nichts genützt, er kam immer wieder“, teilt der Sprecher der Postbank noch mit. Vorübergehend, wie der Polizeisprecher betont, wäre hier Polizeigewahrsam ein Mittel, wenn eine Person Hausverbot erhalten habe und sich darüber hinwegsetze, denn dann erfolge seitens der Polizei Strafanzeige, erklärt Polizeisprecher Kluge. Der Fall sei der Polizei jedenfalls bekannt – der Mann aber nicht.

Doch den Kunden der Postbank bringe das alles nichts – „Uns ist bewusst, dass die Schließung des Selbstbedienungsbereichs während der Nachtstunden für unsere Kundinnen und Kunden sehr ärgerlich ist. Wir würden diesen Service auch gern wieder nachts anbieten. Solange wir aber befürchten müssen, dass diese Form des Vandalismus von den Behörden nicht konsequent unterbunden wird, sehen wir keine Alternative, um uns vor der Beschädigung unserer Einrichtungen zu schützen“, schreibt der Sprecher der Postbank.