Fahrzeuge dürfen nach wie vor mit bis zu 30 Stundenkilometer durch die Zimmerner Ortsmitte fahren. Laut Straßenverkehrsbehörde sind die Voraussetzungen für eine Tempo 20-Zone derzeit nicht erfüllt. Foto: Weisser

Vorerst wird es kein Tempo 20 in der Zimmerner Ortsmitte geben. Darüber informierte Bürgermeisterin Carmen Merz in der jüngsten Sitzung des Zimmerner Gemeinderats.

Zimmern o.R. (kw) - Die Zimmerner Ortsmitte sieht im Bereich der mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshäuser zwar optisch wie ein städtischer Bereich aus, was ja bekanntlich nicht allen Bürgern gefällt. Dieser verdichtete Ortsbereich erfüllt aktuell aber (noch) nicht die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo 20 Zone (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich). Noch fehle es dort an einem entsprechend hohen Fußgängeraufkommen.

Damit begründete die Straßenverkehrsbehörde die Ablehnung des Antrags der Gemeinde. Merz informierte in der jüngsten Gemeinderatssitzung das Gremium über den Sachstand. Sie verwies auf eine kürzlich durchgeführte Verkehrsschau. Ratsmitglied Winfried Praglowski hatte sich danach erkundigt.

Zu wenig Menschen, zu viele Autos

Der Wunsch nach einer Beschränkung auf Stundenkilometer – bisher gilt dort Tempo 30 – wurde schon vor längerer Zeit im Gemeinderat geäußert. Eine "weitere Belebung mit menschlichem Querungsverkehr" sei dafür erforderlich, betonte Merz. Derzeit überwiege in der Ortsmitte, so argumentierte die Straßenverkehrsbehörde, noch die Verkehrsfunktion gegenüber der Aufenthaltsfunktion.

Die Fachleute bezogen sich auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Nach diesen können in städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegend Aufenthaltsfunktion auch Zonen–Geschwindigkeitsbegrenzungen von weniger als 30 Stundenkilometern angeordnet werden.

Mit der Belegung des neu erbauten Wohn- und Geschäftshauses könnte sich die Situation jedoch zugunsten des Personenverkehrs verschieben, hieß es.