Weil der Paragraph 13b des Baugesetzbuches gekippt wurde, muss Neubulach seine Bebauungsplanverfahren umstellen. Das bedeutet vor allem, dass die Umsetzung von Wohngebieten länger dauert. Ein Projekt wird sogar vorerst gar nicht mehr weiterverfolgt.
Bebauungsplanverfahren dauern sehr lange. Der Paragraph 13b des Baugesetzbuches ermöglichte Kommunen bisher ein beschleunigtes Verfahren, wenn es um kleinere Flächen im Außenbereich ging. Vor allem die Umweltprüfung viel dann geringer als im Regelverfahren aus. Im vergangenen Jahr kippte das Bundesverwaltungsgericht diese Regelung aber. Für die Kommunen bedeutet das, dass sie all diese Paragraph-13b-Verfahren ändern müssen.
Zum Hintergrund Das war nun auch im Neubulacher Gemeinderat Thema. „Es gibt jetzt einen Reparaturparagrafen“, erklärte Bürgermeistern Petra Schupp. Über den Paragrafen 215a könnten die §13b-Verfahren in ein §13a-Verfahren umgewandelt werden. Was sehr bürokratisch klingt, bedeutet aber Rechtssicherheit für die Kommunen. Und bei den §13a-Verfahren handele es sich ebenfalls um verkürzte Verfahren.
Beschleunigte Verfahren müssen in diesem Jahr abgeschlossen werden
Frist bis Ende 2024 Damit die Umwandlung erlaubt ist, müssen die Bebauungsplanverfahren aber bis Jahresende abgeschlossen sein. Das sei für die Verwaltung bei der Anzahl der Verfahren schwierig, erklärte Schupp. Deshalb schlug sie vor, diesen Weg nur für ein Verfahren zu wählen: die Baumgarten-Erweiterung in Martinsmoos. Denn nur hier werde man mit dem Plan bis Jahresende fertig.
Die Hausäcker-Erweiterung in Altbulach sowie die Bebauungsplanverfahren für die Vogtsäcker in Altbulach und die Teinacher Straße in Liebelsberg sollen auf das Regelverfahren umgestellt werden, so Schupp. Das bedeute, dass dort auch eine Umweltprüfung notwendig werde. In der Teinacher Straße komme noch die Situation mit den Streuobstwiesen hinzu. Das laufende Verfahren zum Bebauungsplan Schlemenlehen will Schupp vorerst gar nicht weiterverfolgen. Denn dort hätte die Stadt kaum Flächen. Und es handele sich ohnehin um ein Regelverfahren. Das könne die Stadt unabhängig von der Gerichtsentscheidung jederzeit wieder aufnehmen. Aus ihrer Verärgerung über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht machte sie aber keinen Hehl. „Irgendein Leipziger Richter hat entschieden, dass es nicht ohne Umweltprüfung geht“, formulierte sie es.
„Wir waren bisher auf dem falschen Dampfer“
Chancen und Kosten Andreas Kubesch (UGL) wollte wissen, ob durch die Gerichtsentscheidung in den bisherigen Paragraph-13b-Gebieten künftig auch „nicht-störendes“ Gewerbe erlaubt sei. Das bejahte Schupp. Kubesch meinte, dass die Kommune also durch die Gerichtsentscheidung doch einen „qualitativen Gewinn“ habe. „Wir waren bisher auf dem falschen Dampfer“, so Kubesch.
Jonas Nothacker (CDU) fragte Schupp, was die nun notwendigen Umweltprüfungen die Stadt kosten. Das könne sie nicht beantworten, so die Bürgermeisterin. Die Kosten hingen an vielen Faktoren, wie den vorkommenden Arten oder der Größe des Gebietes. Die Büros rechneten nach Untersuchungsaufwand ab. Andreas Blaurock (CDU) sprach sich dafür aus, das Gebiet Teinacher Straße noch mal generell zu diskutieren. Der Gemeinderat entschied sich letztlich für das von Schupp vorgeschlagene Vorgehen.