Prozess: 27-Jähriger bringt "Blüten" in Umlauf / Urteil: Neuneinhalb Monate Haft auf Bewährung

Horb. "Machen Sie einen Bogen um das Darknet. Das bringt Sie in Teufels Küche." Mit diesem Rat von Richter Albrecht Trick endete gestern Nachmittag im Amtsgericht der Prozess gegen einen 27-jährigen Empfinger. Weil er Falschgeld in Umlauf gebracht und einen verbotenen Schlagring besessen hat, wurde er zu neuneinhalb Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Darknet ist die illegale Zone des Internets. Deals mit Waffen, Sex und Drogen finden dort statt, anonymisiert mit Technik, auf die jeder zugreifen kann. Aus reiner Neugier hat er im Darknet gesurft, sagte der Angeklagte. Aus Neugier habe er sich Anfang Mai 2017 auch das Falschgeld gekauft: zehn Fünfzig-Euro-Scheine für insgesamt etwa 60 Euro, zahlbar in Bitcoin, einer elektronischen Währung des Internets. Die Scheine wurden dann auch prompt per Post von irgendwoher aus den Niederlanden geschickt.

Wie der 27-Jährige schilderte, lag das Falschgeld erst einmal bei ihm daheim herum. Er habe nicht vorgehabt, es auszugeben.

Doch dann sei er in Geldnot geraten. Als es an der Tür klingelte und ein Spediteur die bestellten Discounter-Möbel anlieferte, habe er sich nicht anders zu helfen gewusst, als die Rechnung über 286 Euro mit sechs falschen Fünfzigern bar zu bezahlen.

Das flog erst auf, als der Chef der Spedition das Falschgeld erkannte und zur Polizei ging. Vorher hatten die nichts ahnenden Fahrer des Lieferwagens noch an einer Tankstelle im Zollernalbkreis mit einer der "Blüten" bezahlt – problemlos.

I n der Wohnung des Empfingers fand die Polizei später neben Kleinmengen von Cannabis und der Amphetamin-Partydroge MDMA auch einen Schlagring, der unters Waffengesetz fällt. "Das war ein dummes Urlaubsmitbringsel aus Kroatien. Er lag bei mir daheim herum, ich habe ihn nie eingesetzt", so der Angeklagte.

"Von diesen unglücklichen Urlaubsmitbringseln gibt es viel mehr als man glaubt", sagte Verteidiger Claus Unger später in seinem Plädoyer. Diese Ansicht teilten Richter Trick und Staatsanwalt Frank Grundke, und auch beim Falschgeld waren sich alle drei einig: ein minder schwerer Fall. Kein Spaß zwar, aber doch insgesamt "überschaubar".

Laut Zeugenaussage eines Polizeibeamten war das Falschgeld von schlechter Qualität, hergestellt mit einer gängigen Tintenstrahl-Technik. Immerhin war es noch so gut, dass es an der Tankstelle angenommen wurde, schränkte Richter Trick ein. Kein Wunder, denn selbst die miese Qualität sei oft noch gut genug und komme in Umlauf, ergänzte der Beamte.

Für den Angeklagten sprachen letztlich auch seine persönlichen Hintergründe – die bis auf kleine Verfehlungen völlig unkriminell sind. Der 27-Jährige hatte Probleme mit Cannabis und war in Drogentherapie. Im Schul- und Berufsleben gab’s holperige Abschnitte, aber der Empfinger bewahrte in entscheidenden Momenten kühlen Kopf: Er vermied den Absturz ins Kriminelle und häufte auch keine Schulden an.

Jetzt lebt er mit seiner Partnerin und dem gemeinsamem Kleinkind zusammen. Die Hochzeit und eine Facharbeiterausbildung stehen bevor.