Geht es nach der Gemeinde Empfingen, darf Shell die Tankstelle nicht erweitern. Archiv-Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder Bote

Autobahnkreuz: Ein hinzugezogener Anwalt äußert sich optimistisch / Bebauungsplan ist geändert

Die Shell-Tankstelle in Empfingen wäre nach dem aktuellen Bebauungsplan Autobahnkreuz Südost nicht mehr genehmigungsfähig. Auch ein von der Gemeinde beauftragter Anwalt klingt optimistisch in dem Vorhaben, die Erweiterung der Tankstelle zu verhindern.

Empfingen. Den Bebauungsplan Autobahnkreuz Südost hat die Gemeinde Empfingen zwar nicht geändert, um eine von Shell geplante Erweiterung der Tankstelle zu erweitern, doch die Tankstelle nimmt einen großen Absatz in dem neuen Bebauungsplan ein. Ursprünglicher Grund für die vom Gemeinderat beschlossene Änderung des Bebauungsplans ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der von Lidl geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche. Lidl darf seine Fläche nach dem Urteil erweitern.

Große Bedenken

Anders sieht es nach Meinung der Gemeinde Empfingen mit dem Vorhaben von Shell, die Zahl der Lastwagen-Stellplätze von derzeit 17 auf 50 zu erhöhen, aus. Ihre Bedenken führt die Gemeinde im neuen Bebauungsplan aus: "Nach dem zusammenfassenden Ergebnis der Verkehrsuntersuchung würde bei der beantragten Tankstellenerweiterung eine deutliche Zunahme, insbesondere des Schwerverkehrs an den Knotenpunkten, zu verzeichnen sein. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet Autobahnkreuz würde deutlich beeinträchtigt, wie auch die Ausfahrt von der Tankstelle am Knotenpunkt Robert-Bosch-Straße nahe Tankstelle in südlicher Richtung. Zusätzlich wird sich auch die Verkehrssicherheit an diesem Knotenpunkt durch die diversen Rückstaus und die zunehmende Unübersichtlichkeit verschlechtern."

Die Grenze der Funktionsfähigkeit werde am lichtsignalgeregelten Knotenpunkt Haigerlocher Straße und Robert-Bosch-Straße sowohl in den morgendlichen als auch in den abendlichen Spitzenstunden erreicht. Die Problematik verschärfe sich laut Gutachten noch bei der Betrachtung der Verkehrsentwicklung bis in das Jahr 2030.

Nach den Ergebnissen der Verkehrs- und Lärmuntersuchungen führe die Tankstelle in ihrer heutigen Form im Nachtzeitraum von 22 bis 6 Uhr im Wohngebiet Reichenhalden zu unzulässigen Immissionsbelastungen. Die Gemeindeverwaltung ist der Meinung: "Die derzeitige Tankstelle wäre in der gegenwärtigen Betriebsform als Neubauplanung nicht genehmigungsfähig. Bei der beantragten Erweiterung der Tankstelle würden im Bereich des Wohngebiets Reichenhalden die nächtlichen Lärmrichtwerte erst recht nicht eingehalten und deutlich überschritten." Im geänderten Bebauungsplan Autobahnkreuz Südost könne die beantragte Erweiterung der Tankstelle nicht berücksichtigt werden.

Nachweis erforderlich

Ein Anwalt, der die Gemeinde in Sachen Shell berät, ist sogar noch optimistischer als der neue Bebauungsplan. Reinhard Sparwasser von der Freiburger Kanzlei Sparwasser & Heilshorn sagt im Gemeinderat: "Sie sind nicht daran gebunden, das erlaubte Maximum an Lärm zuzulassen. Sie können auch strengere Anforderungen festlegen." Es müsse messerscharf nachgewiesen werden, dass die zusätzlichen Stellplätze stören würden. Seine abschließende Aussage verspricht Hoffnung: "In den vergangenen 25 Jahren habe ich nur ein Normenkontrollverfahren verloren. Sicher ist aber auch, dass Shell sich anstrengen wird."