Die Ermittlungen wirken sich auf das politische Berlin aus
Die Anklagebehörde hatte Edathy vorgeworfen, im Herbst 2013 kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.
Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert hatte bereits zu Beginn des Prozesses angedeutet, dass er einer Einigung zustimmen würde, weil die Zahl der Dateien und Zugriffe noch gering gewesen sei. Er machte aber auch deutlich, dass der Besitz von Kinderpornografie kein Kavaliersdelikt sei.
Am ersten Verhandlungstag hatte Noll die Einstellung des Verfahrens gefordert, weil immer wieder Inhalte aus den Ermittlungen in die Öffentlichkeit gelangten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich. Gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wird wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt. Er soll Interna zum Fall Edathy und zum abgeschlossenen Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff an Journalisten gegeben haben.
Die Ermittlungen gegen Edathy wirken sich bis heute auf das politische Berlin aus. Ein Ausschuss des Bundestages versucht zu klären, ob und von wem Edathy aus den Reihen der SPD über die gegen ihn laufende Polizeiarbeit auf dem Laufenden gehalten wurde.
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