Der Bebauungsplan soll Hauseigentümern im Bereich Lindenstraße/Warter Straße mehr Flexibilität einräumen. Foto: Faust Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Im Mai will der Gemeinderat über Bebauungsplan entscheiden

Ebhausen-Ebershardt. Bereits vor mehr als einem Jahr hat der Gemeinderat von Ebhausen beschlossen, einen Bebauungsplan für den Bereich Lindenstraße/Warter Straße in Ebershardt aufzustellen. Der Verwaltung ging es bei diesem Beschluss auch darum, ein gewisses Vorkaufsrecht für Gebäude und Grundstücke zu haben. Außerdem soll den Hauseigentümern in diesem Bereich mehr Flexibilität bei der Sanierung von Dächern und gesamten Gebäuden zugesprochen werden.

"Seit dem Beschluss im September 2017 wurden verschiedene Entwürfe ausgearbeitet", berichtete Bürgermeister Volker Schuler bei der vergangenen Gemeinderatssitzung und erläuterte, dass der Ortschaftsrat nun eine Variante gebilligt habe. Der Bebauungsplan soll im so genannten vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. In der nächsten Sitzung soll es dann um die weiteren Schritte gehen. Im Mai soll der Satzungsbeschluss nach der Auslegung dann endgültig gefasst werden.

Satteldächer sind zulässig

Es folgte ein Blick in den Bebauungsplan und die ausgearbeitete Variante des Altensteiger Büros Nothacker. Eine alternative Firstrichtung könne nun errichtet werden, das begünstige die Sonnennutzung in der Südausrichtung. Satteldächer seien nun zulässig, die Dachneigung soll zwischen 30 und 45 Grad liegen. Auf einen bestimmten Punkt der vorgeschlagenen Variante ging Schuler näher ein: "Die Firsthöhe muss nicht, wie es im Plan steht, 10,5 Meter betragen. Sie kann auch darunter liegen." Die Traufhöhe kann sechs Meter betragen.

Der Gemeinderat ebnete den Weg für das Vorhaben und gab grünes Licht für das weitere Vorgehen.