Zwei Stellplätze je Wohnung sollen künftig in Dunningen vorgeschrieben sein. Symbol-Foto: dpa Foto: Schwarzwälder-Bote

Satzung: Vorschriften gehen über Landesbauordnung hinaus / Anregung aus dem Gemeinderat

Dunningen (psh). Geschossbauten in Dunningen kann man mögen oder auch nicht. Ein Knackpunkt war im Dunninger Gemeinderat bei oft emotionalen Diskussionen neben den Ausmaßen und Standorten solcher Geschossbauten regelmäßig auch die Belastung der Anwohner durch parkende Autos.

Zwar macht die Landesbauordnung (LBO) mit Blick auf die Zahl der notwendigen Stellplätze klare Vorschriften, dass je Wohneinheit einer anzulegen ist, dies reicht manchem Dunninger Gemeinderat aber nicht aus. Die Lösung liegt im Erlass einer Stellplatzsatzung, die über die Vorschriften des Landes hinausgeht. Denn, so die Begründung aus dem Gemeinderat, inzwischen gebe es oft mehr als ein Fahrzeug pro Familie.

Mit einer solchen Satzung beschäftigte sich der Ortschaftsrat Lackendorf in seiner jüngsten Sitzung am Montagabend.

Wie Hauptamtsleiter Siegfried Braun, der die Änderungen im einschlägigen Paragrafen der LBO erläuterte, den Räten erklärte, gelte die neue Satzung für den nicht überplanten Innenbereich Dunningens, also nur innerhalb der zusammenhängenden Bebauung. Die Gemeinde dürfe, so die LBO, mit einer Satzung, soweit Gründe des Verkehrs, städtebauliche Gründe oder Gründe der sparsamen Flächennutzung dies rechtfertigen, für das Gemeindegebiet oder genau abgegrenzte Bereiche die Stellplatzverpflichtung auf bis zu zwei Stellplätze je Wohneinheit erhöhen. Dies könne erforderlich sein, heißt es in der LBO weiter, wenn, bedingt durch die örtlichen Verhältnisse, bei nur einem Stellplatz je Wohnung verkehrsgefährdende Zustände, beispielsweise durch beengte Straßenverhältnisse oder Halteverbote, zu erwarten sind.

Zur Frage künftiger Bebauungspläne im Innenbereich machte Braun deutlich, dass man diese Stellplatzsatzung auch dort umsetzen werde. Allerdings verwies er auch auf das kleine Hintertürchen, dass ein Bebauungsplan die Stellplatzfrage auch anders regeln könne. Dennoch machte er klar, dass solche Ausnahmen nicht beabsichtigt sind. Ziel sei möglichst wenige, wenn möglich, keine Ausnahmen zuzulassen.

Alle anwesenden Ortschaftsräte stimmten der Satzung zu, der Gemeinderat muss noch zustimmen.