Vor dem Landgericht Konstanz geht es um den Handel mit Drogen im Raum Blumberg. In einen Teil der Taten soll der Angeklagte seinen kleinen Bruder einbezogen haben. Foto: Rindt

Der Neffe sieht im Angeklagten einen "ordentlichen Jungen". Ähnliches sagt der Onkel vor dem Landgericht Konstanz.

Konstanz/Blumberg - Onkel und Neffe trauen dem 24-Jährigen aus dem Raum Blumberg nicht zu, dass er einbrechen und in den Handel mit bis zu fünf Kilogramm Drogen verwickelt sein könnte.

Wegen dieser Vorwürfe muss sich der Mann vor der Strafkammer verantworten. Ihm droht eine hohe Haftstrafe, doch der Angeklagte spricht, als wäre ihm nur ein Ausrutscher passiert.

Angeklagter räumt kleine Drogengeschäfte ein

Er räumt in der Verhandlung kleinere Drogengeschäfte ein, und dass er zeitweise auch seinen damals 17 Jahre alten Bruder einbezogen habe. Er streitet aber ab, selbst größere Mengen Drogen erworben zu haben, und dass er bei seinem Onkel eingebrochen sei, um Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro zu erbeuten. Der 24-Jährige sagte, er habe seine Spielsucht überwunden und sei Dank seiner Eltern fast wieder frei von Schulden. Er wolle in seinem Beruf arbeiten und ein "Vorbild" sein für seine jüngeren Geschwister. Der Mann sagt, er lebe bei seinen Eltern und müsse dort 300 Euro von seinem Gehalt abgeben. Er sei mit dem Geld nicht zurechtgekommen.

"Ich war überschuldet", stellt der Angeklagte vor dem Landgericht fest. Zu Buche seien ein teures Auto geschlagen, der Handyvertrag, das Fitnessstudio und die Verluste beim Glücksspiel. Zwischenzeitlich habe er bis zu 80 000 Euro Schulden gehabt,. "So kam so ein Blödsinn zustande." Dies sei ein "Riesenfehler" gewesen. Er meint damit die Drogengeschäfte im Raum Blumberg. Der Angeklagte will 50 Gramm Kokain für 3000 Euro erworben haben und 20 Gramm Marihuana. Beim Handel mit den Drogen will er in sieben Fällen seinen Bruder einbezogen haben. Er räumte auch ein, 18 Mal nach Freiburg gefahren zu sein. Aber nur drei Mal sei es darum gegangen, den Stoff zu besorgen und zu bezahlen.

Für größere Mengen an Drogen habe er weder das Geld, noch die Abnehmer gehabt, sagt der 24-Jährige vor Gericht. Bei der Übergabe von einem Paket, das ein Kilogramm Kokain enthalten sollte, tatsächlich aber Amphetamine enthielt, sei er nur der Vermittler gewesen, dem dafür ein Teil seiner Schulden erlassen werden sollte. Für dieses Geschäft hatte die Polizei einen Verbindungsmann eingeschleust. Dieser trat mit dem Angeklagten in Kontakt, indem er Interesse zeigte am Kauf seines Wagens. Der 24-Jährige hatte diesen auf einer Internetplattform angeboten. 58 000 Euro seien als Kaufpreis vereinbart worden, sagt der Angeklagte. Ihm sei es nur darum gegangen, dieses Geld zu bekommen. Auf Wunsch des von der Polizei eingeschleusten Mannes habe er aber den Kontakt zum Drogenverkäufer hergestellt. Die Drogen waren in einer Tüte und mit Benzin getränkten Windeln verpackt, vermutlich, um Spürhunde in die Irre zu führen.

Urteil soll am Montag fallen

"Wollten Sie den Bruder in die Szene einführen?", fragte der Vorsitzende Richter Joachim Dospil. Er wies darauf hin, dass allein auf jede eingeräumte Tat, in die der minderjährige Bruder verwickelt war, fünf Jahre Freiheitsstrafe stehe. "Wie stellen Sie sich die Zukunft vor?", fragte er den Angeklagten. "Weiß Ihr Arbeitgeber, was Ihnen für eine Haftstrafe droht?", stellte Dospil in den Raum. Er äußerte den Verdacht, dass der Angeklagte nur das einräume, was Mitschnitte seiner Telefongespräche sowieso offenbarten. In verschlüsselten Texten wurde etwa gefragt, ob einer 100 Kilometer gehen könne und wie viel Tankgeld gezahlt werde. UrteKilometer stehe für die Menge an Drogen, die einer beziehen wollte, sagte ein Polizist als Zeuge vor Gericht. Die Aussagen des eingeschleusten Vertrauensmanns bestritt der Angeklagte teilweise. Er behauptete auch, dieser sei einer bestimmten Fremdsprache nicht mächtig. Ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war, bestritt dies ebenso wie ein Mann, der wegen des Verkaufs des Kilos Kokain an die Vertrauensperson schon verurteilt worden war. Am Montag wird voraussichtlich das Urteil gesprochen.

Im Drogenprozess ging es auch um die Frage, wie viel die Zeugen aussagen müssen. Grundsätzlich müssen sie bei der Wahrheit bleiben, sonst drohen Strafen. Ein Zeuge musste auch zu Taten aussagen, wegen denen er schon rechtskräftig verurteilt worden war. Er hätte sich aber nicht selbst belasten müssen und zu Taten schweigen können, wegen denen er nicht verurteilt wurde. Ein Onkel hätte wegen der nahen Verwandtschaft zum Angeklagten nicht aussagen müssen, tat dies aber freiwillig. Ein Neffe hatte nicht das Recht, zu schweigen.