Neben diesem regulären Tempo-30-Verkehrsschild gibt es auch selbst aufgestellte Schilder von Anwohnern. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Dürfen Anwohner eigene Tempo-30-Schilder aufstellen? In Freiburg wird dazu aktuell vor Gericht verhandelt. Entscheidend sei dabei, wie sehr man diese Schilder mit den richtigen Verkehrszeichen verwechseln kann.

Bewohner von Bodenseegemeinden haben Schilder aufgestellt, damit Autofahrer langsamer fahren. Das Verwaltungsgericht in Freiburg hat am Montag über die Frage zu entscheiden, ob das rechtens ist.

Wie das Gericht am Anfrage bestätigte, liegen dazu drei Klagen vor. Diese werden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt - sie will nach eigenen Angaben ein Grundsatzurteil erreichen. Das Landratsamt Konstanz hatte die Schilder zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässig und rechtswidrig eingestuft. 

Landratsamt hat mit einem Zwangsgeld gedroht

Es gehe um die Frage, ob Bürger mit eigenen Schildern Autofahrer bitten dürfen, langsamer zu fahren, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, am Montag in Freiburg am Rande der Verhandlung des örtlichen Verwaltungsgerichts. Viele Gemeinden würden das bejahen.

Das Landratsamt Konstanz hatte die Schilder zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung allerdings als unzulässig eingestuft und mit einem Zwangsgeld gedroht. Drei Kläger aus Bodenseegemeinden gingen dagegen rechtlich vor. Sie werden von der DUH unterstützt, die ein Grundsatzurteil anstrebt. (Rechtssachen 6K 1866/22, 6K 1867/22 und 6K 1868/22).

Eine Strafe habe er für seine Schilder bislang nicht bekommen

Christian Kronenbitter aus dem Bergdorf Öhningen-Schienen stellte zwei Schilder auf seinem Grundstück auf. „Die stehen da immer noch“, sagte der 66-Jährige am Rande der Verhandlung. Eine Strafe habe er bisher nicht bekommen. „Wir haben eine Durchgangsstraße mit einer Doppel-S-Kurve. Es gibt teilweise viel Verkehr, am Wochenende haben wir zahlreiche Motorradfahrer.“ Haben die Schilder etwas genützt? Kronenbitter zog eine gemischte Bilanz: „Die Berufspendler in die Schweiz halten sich nicht daran. Aber die Gäste in unserem Touristenort passen mehr auf.“

Lärmschutz durch langsamere Autos

Auch Kläger Erich Maier aus Moos-Iznang kam nach Freiburg. Ihm gehe es auch um Lärmschutz, sagte der 64-Jährige. „Wir wohnen im Ort, es ist mein Elternhaus.“ Auch Maier entfernte die Schilder nicht.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation DUH argumentiert, die auf der Bodenseehalbinsel Höri aufgestellten Schilder seien eindeutig von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden. In den Kommunen gelte die übliche Begrenzung von 50 Stundenkilometern. Auf den rechteckigen Tafeln sind auf weißem Grund das Wort „freiwillig“, ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen.

Die meisten der rund 30 Schilder sind tatsächlich wieder verschwunden

„Sind die Schilder weg?“, fragte der Vorsitzende Richter Gerold Wiestler. Vor Gericht wurde deutlich, dass die meisten der rund 30 Schilder in den Orten tatsächlich wieder verschwanden. Bußgelder wurden in dem Streit aber bisher nicht verhängt, wie der Vertreter des Landratsamts, Michael Greineck, sagte. Richter Wiestler stellte unter anderem Fragen zum Design der Schilder. Nach der bisherigen Rechtssprechung zähle dabei der Gesamteindruck, der sich einem flüchtigen Betrachter stelle.

Die strittigen Schilder wurden laut Landratsamt vor allem in den Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen im Kreis Konstanz aufgestellt. Es sei mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung mit einem „Verwaltungsakt mit Zwangsgeld“ gedroht worden, falls die Tafeln auf den Grundstücken bleiben sollten. Greineck sagte vor Gericht, es habe sich um ein „Informationsschreiben“ an die Anwohner gehandelt.

Selbstjustiz und Amtsanmaßung?

Es gab laut Amt Beschwerden von Autofahrern, wonach Assistenzsysteme im Wagen auf die Tempozahl „30“ reagierten. „Ferner gab es auch Beschwerden zu den Themen Selbstjustiz und Amtsanmaßung“, berichtete Behörde vorab.

Wie das Gericht mitteilte, soll die Entscheidung am Dienstag den Beteiligten zunächst telefonisch mitgeteilt werden. Danach sei eine schriftliche Information für die Öffentlichkeit geplant.